Für den Karfreitag des Jahres 2007 rief der "Bund für Geistesfreiheit München K. d. ö. R.", eine säkulare humanistische Vereinigung, zu einer eintrittspflichtigen Veranstaltung in einer Münchener Theatergaststätte auf und stellte sie unter das Motto: "Heidenspaß statt Höllenqual - religionsfreie Zone München 2007". Vorgesehen war ein Pralinenbüffet (passend zu dem Film "Chocolat"), der weitere Film "Wer früher stirbt, ist länger tot", ferner ab 22.30 Uhr ein Freigeister-Tanz unter dem Motto "Heidenspaß-Party". Für den schallisolierten Veranstaltungsort, der sich nicht in Kirchennähe befand, bestand eine Schankerlaubnis. In den Jahren zuvor waren in der Stadt zahlreiche auch größere Vergnügungsveranstaltungen durchgeführt worden, ohne dass die Stadt eingeschritten wäre.
Der Karfreitag gehört in Bayern zu den 9 stillen Tagen im Jahr. Art. 3 II des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) lautet: "1 An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. 2 Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und am Buß- und Bettag. 3 Am Karfreitag sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten."
Die Stadt München untersagte die Veranstaltung, soweit sie die Heidenspaß-Party betraf, weil das mit den Beschränkungen des Feiertagsgesetzes für den Karfreitag als einem "stillen Tag" nicht vereinbar sei. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein (nicht einzelfallbezogen begründetes) Zwangsgeld von nicht weniger als 10.000 (zehntausend) Euro angedroht, was die gesetzliche Höchstbuße darstellt. Die Veranstaltung wurde daraufhin insgesamt abgesagt. Sämtliche Rechtsbehelfe blieben erfolglos.