Sterbehilfe: Selbstbestimmung am Lebensende bleibt bestehen

Heute wurde im Deutschen Bundestag über zwei Gesetzesentwürfe zur Regelung der Sterbehilfe diskutiert und abgestimmt. Keiner der beiden Entwürfe erhielt die Mehrheit, sodass das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende bestehen bleibt.

Die Gruppe um den SPD-Abgeordneten Dr. Lars Castelluci strebte mit ihrem Entwurf eine aus Sicht des ifw verfassungswidrige Regelung im Strafgesetzbuch an. Mit dem Entwurf wäre der vom Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärten § 217 StGB in nur leicht modifizierter Form wiederbelebt worden. Gegen den Entwurf stimmten 362 Abgeordnete, dafür sprachen sich 302 aus und 23 enthielten sich.

In dem zusammengelegten Entwurf der Gruppen um die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und die Grünen-Abgeordnete Renate Künast wurde letztlich ein neues Suizidhilfegesetz vorgeschlagen. 375 Abgeordnete lehnten den Vorschlag ab, 286 Parlamentarier:innen stimmten dafür und 20 enthielten sich.

ifw-Direktoriumsmitglied und gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon zeigte sich überwiegend zufrieden: "Wir sind sehr erfreut darüber, dass der Erfolg der Kampagne für das Recht auf Letzte Hilfe nicht im Nachhinein rückgängig gemacht wurde und es nun nicht notwendig wird, das Bundesverfassungsgericht in dieser Angelegenheit anzurufen."

Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass mehr als 300 Abgeordnete für ein "vermutlich verfassungswidriges Gesetz" gestimmt haben und verweist auf die Kampagne "Wer die Verfassung nicht versteht, gehört nicht in den Bundestag".