BVerfGE (1 BvB 2/51): KPD-Verbot

Die Entscheidung hat keinen spezifisch religionsverfassungsrechtlichen Einschlag, ist aber mit obigem Zitat wichtig für den freiheitlichen Grundcharakter des Systems. Das kann auch in vielen religionsrechtlichen Streitfällen von Bedeutung sein. Die Erklärung zur Voraussetzung eines Parteiverbots kann auch gut zur Problematik des Verbots einer RG oder WG verwendet werden.

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