BVerfG (1 BvL 31/62; 1 BvL 32/62): glaubensverschiedene Ehe
Eine Regelung, wonach der keiner steuererhebenden RG angehörender Ehepartner zur Kirchensteuer des Partners herangezogen wird, ist verfassungswidrig. Auch eine steuerliche Haftung ist unzulässig.