BVerfG (2 BvR – 384/78): Volmarstein = ÖTV-Beschluss
Staatliche Maßnahmen zum Schutz kleiner Religionsgemeinschaften gegen unberechtigte Angriffe zusätzlich zu den gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten sind nicht veranlasst.
Staatliche Maßnahmen zum Schutz kleiner Religionsgemeinschaften gegen unberechtigte Angriffe zusätzlich zu den gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten sind nicht veranlasst.