Religiöse Gebote

I. Konfliktträchtigkeit

Glaubensbedingte Verhaltensweisen sind oft konfliktträchtig. Es geht um Konfliktgruppen wie Bekleidung und Haartracht; Ernährungsgebote; Feiertagsgebote; Friedensgebote (Wehrdienstverweigerung, Steuerverweigerung); Heilbehandlung; Lärmfragen; Erziehungsfragen; Bestattungswesen; Missionierung und Religionswechsel. Die deutsche Rechtsordnung kommt den religiösen Anforderungen weit entgegen, fordert aber zwangsläufig gewisse Anpassungen an das freiheitlich-pluralistische Rechtssystem. Es geht regelmäßig um Fragen der Religionsausübungsfreiheit und ihrer Schranken, teilweise aber auch um die Gewissensfreiheit, nämlich wenn das einfache Recht ausnahmsweise dazu zwingt, religiöse Gebgggote zu missachten. Der Islam mit seinen vielfach andersartigen religiösen Gewohnheiten wirft noch viele Probleme auf.

II. Historische Konfliktvermeidungsstrategien

Weithin üblich war und ist weltweit die Herstellung des Einklangs von Religion und Staat (religiöse Homogenität). So bestimmte etwa nach dem Grundsatz des Augsburger Religionsfriedens von 1955 (cuius regio, eius religio) der Landesherr, welchem zugelassenen Glauben die Bürger zugehören müssen. Die Bedürfnisse religiöser Minderheiten werden dabei gewaltsam unterdrückt, und auch zwischen der Staatsreligion und religiösen Instanzen verbleiben Konflikte. Eine Abmilderung ist es, einen abweichenden Glauben im häuslichen Bereich ausüben zu dürfen. Schließlich berücksichtigen die Rechtsnormen in freiheitlichen Systemen die wichtigsten religiösen Interessen von vorneherein. Gleichzeitig unterwerfen sie diese den unvermeidlichen Anforderungen einer übergeordneten Religionsfreiheit, um sozialverträgliche Ergebnisse zu erreichen.

>> Bestattungswesen; Gewissensfreiheit; Immissionsschutz; Kopftuch; Religionsausübungsfreiheit ; Religionsfreiheit; Erziehung; Kleidung; Feiertagsrecht.

Literatur:

  • Rohe, Mathias: Der Islgggam – Alltagskonflikte und Lösungen. Rechtliche Perspektiven. Freiburg i. Br. 2001.

© Gerhard Czermak / ifw (2017)