Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs: ifw-Stellungnahme bei der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht
Am 6. Oktober 2023 hat das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) eine Stellungnahme zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist, bei der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingereicht.
Das ifw spricht sich dafür aus, den selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch vollständig, d.h. ohne jegliche Fristen, zu legalisieren und die §§ 218 ff. StGB zu streichen.
Die Stellungnahme können Sie hier einsehen.