EuGH: Caritas durfte Mitarbeiterin nicht wegen ihres Kirchenaustritts kündigen

Mit Urteil vom 17.03.2026 hat der Europäische Gerichtshof über eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts im Sinne einer Mitarbeiterin der Schwangerschaftsberatung der Caritas entschieden (Urt. v. 17.03.2026, Az. C-258/24). Ihr wurde gekündigt, weil sie aus der katholischen Kirche ausgetreten war. Zeitgleich beschäftigte die Caritas auf derselben Position aber auch evangelische Mitarbeiterinnen. Das Gericht stellte fest, dass die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit der Mitarbeiterin nicht "wesentlich" sei. Unser ifw-Beirat Hartmut Kreß ordnet das Urteil ein:





