Kon­ven­ti­ons­gemäß, aber ver­fas­sungs­widrig

LTO: Rund eine Million konfessionslose Ehepartner in glaubensverschiedenen Ehen zahlen Kirchensteuer. Laut dem EGMR soll das auch so bleiben. Jacqueline Neumann meint, dass sich eine Überprüfung des Einkommensteuerbescheids dennoch lohnt. (Weiterlesen)