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Neues Rechtsgutachten: Berliner Neutralitätsgesetz ist nicht verfassungswidrig

Die Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz hat heute ein Rechtsgutachten des ifw-Direktoriumsmitglieds Gerhard Czermak veröffentlicht. Darin kommt der ehemalige Verwaltungsrichter, der sich in den letzten Jahrzehnten wie kaum ein zweiter deutscher Jurist mit Fragen des Weltanschauungsrechts auseinandergesetzt hat, zu dem Ergebnis, dass ein Anlass zu einem gesetzgeberischen Vorgehen derzeit nicht ersichtlich ist und nur zu gesellschaftlichem und politischem Unfrieden beitragen könnte. Insbesondere ergäbe sich eine Notwendigkeit zur Änderung oder gar zur Aufhebung des bundesweit vorbildlichen Berliner Neutralitätsgesetzes nicht aus der Kopftuch-Entscheidung des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 (BVerfGE 138, 296).  

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Kirchliches Arbeitsrecht nach europäischem Rechtsgutachten nicht haltbar

Die Einstellungspolitik im Rahmen des kirchlichen Arbeitsrecht in Deutschland widerspricht teilweise europäischen Vorgaben – so ein Rechtsgutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof vom 9. November 2017. Trotz des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts ist demnach ein möglicherweise diskriminierender Umgang religiöser Arbeitgeber mit Bewerbern, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, gerichtlich voll überprüfbar. Jacqueline Neumann (ifw) bewertet anhand des Rechtsgutachtens zum kirchlichen Arbeitsrecht die Positionen der Parteien aus den Jamaika-Sondierungsgesprächen (CDU/CSU, FDP und Grüne). Das europäische Rechtsgutachten lässt erwarten, dass der Gesetzgeber in Deutschland den Rechtsrahmen anpassen wird. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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§ 217 StGB „Sterbehilfeverhinderungsgesetz“ aufheben: FDP geht mit säkularer Position bei einer Jamaika-Koalition voran

Mit Blick auf die aktuellen Koalitionssondierungen haben die Rechtsexperten des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) die Positionen der im Bundestag vertretenen sechs Parteien zum § 217 StGB ausgewertet. In einer möglichen Jamaika-Koalition (CDU/CSU, FDP, Grüne) spricht sich die FDP für eine Rückgängigmachung der Verschärfung der Rechtslage zur Sterbehilfe aus. Die Argumente der anderen Parteien für eine indifferente oder entschiedene Beibehaltung des Paragrafen sind juristisch brüchig. Der liberale Vorschlag will bundeseinheitlich regeln, unter welchen Umständen die ärztliche Assistenz bei der Selbsttötung sanktionsfrei ist. Damit würde die neue Bundesregierung und der Bundestag vermeiden, dass die Strafnorm in Karlsruhe voraussichtlich als verfassungswidrig beurteilt wird.

Laut ifw ist der 2015 im Bundestag von der Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion und Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken in das Strafgesetzbuch eingefügte § 217 eine der schwerwiegendsten Fehlleistungen des Gesetzgebers der letzten Jahre. Die Sterbehilfe-Strafnorm verletzt mindestens Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, Artikel 3, 8 und 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und das Gebot der ethischen Neutralität des Staates. Die ifw-Kommentare zu den Standpunkten der Parteien befinden sich am Ende dieses Beitrags.

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Was ist eine Weltanschauungsgemeinschaft? Der Fall Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. gegen das Land Brandenburg

wegen: Aufstellung von Gottesdiensthinweistafeln.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. hat 250 Vereinsmitglieder. Die Gesamtzahl der Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters, die sich selbst als Pastafari bezeichnen, beläuft sich in Deutschland auf schätzungsweise 20.000 Personen. Dem Auftritt des Vereins bei Facebook folgen über 12.000 Internetnutzer. Der Verein beantragt im Jahr 2014 bei der zuständigen Behörde, an den Ortseingangsstraßen von Templin Nudelmessehinweisschilder aufstellen zu dürfen. Ebenso wie die christlichen Religionsgemeinschaften der Stadt will er damit für seine wöchentliche "Nudelmesse" werben. Zunächst wird die Erlaubnis gewährt, dann jedoch vom Land Brandenburg zurückgenommen.

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Rechtsprechungsentwicklung Pro staatliche Neutralität?

hpd: Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat Ende Juni einen Eilantrag einer muslimischen Rechtsreferendarin abgelehnt. Die Referendarin wollte - gegen eine Anordnung des hessischen Justizministeriums - vom höchsten deutschen Gericht geregelt haben, dass sie im Rahmen ihrer juristischen Ausbildung mit Kopftuch in Strafprozessen Gerichtsverhandlungen leiten oder für die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal auftreten dürfe. (Weiterlesen)

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BVerfG (1 BvR 458/10): Feiertagsschutz, Karfreitag

Die Anerkennung des Karfreitags als gesetzlicher Feiertag sowie seine Ausgestaltung als Tag mit einem besonderen Stilleschutz [...] sind dem Grunde [...] gerechtfertigt, da sie niemandem eine innere Haltung vorschreiben, sondern lediglich einen äußeren Ruherahmen schaffen. Wenn eine [...] Veranstaltung ihrerseits in den Schutzbereich der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit oder der Versammlungsfreiheit fällt, muss der Gesetzgeber [...] Ausnahme [...] vorsehen.

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