Gutachten

Einführung eines integrativen Religions- bzw. Weltanschauungskundeunterrichts als schulisches Pflichtfach

Im November 2017 haben sich die Säkularen SozialdemokratInnen auf ihrem Bundestreffen in Hannover mit dem Thema Religionsunterricht (RU) in Deutschland befasst. Die Säkularen SozialdemokratInnen sprachen sich dafür aus, in Deutschland anstelle des Religionsunterrichts eine integrative Religions- bzw. Weltanschauungskunde als schulisches Pflichtfach zu etablieren. Auf eine Bitte des SprecherInnenkreises hin hat das ifw deshalb eine Einschätzung, unter welchen rechtlichen bzw. verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eine solche verpflichtende Religions- bzw. Weltanschauungskunde als Schulfach in den Ländern eingeführt werden könnte, ausgearbeitet. Dabei ist insbesondere auch die Frage von Interesse, ob ein solches Vorhaben zwingend einer Grundgesetzänderung bedarf, oder ob dies auch für ein einzelnes Land dadurch realisiert werden kann, dass ggf. die Landesverfassung angepasst wird.

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Sterbehilfe: Offener Brief an Justizministerin Dr. Katarina Barley

Missachtung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG)

Am 4. September 2018 hat das ifw in einem offenen Brief an Dr. Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), auf die Missachtung des BVerwG-Urteils vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingewiesen und um Stellungnahme gebeten.

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Stellungnahme zu § 219a StGB

Reinhard Merkel | Professor Reinhard Merkel, Mitglied im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw), hat eine Stellungnahme für die öffentliche Anhörung zu § 219a Strafgesetzbuch am 27. Juni 2018  im Ausschuss des Deutschen Bundestages für Recht und Verbraucherschutz verfasst.

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ifw-Kommentar zum Gutachten „Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen“ von Prof. Udo Di Fabio für das Arzneimittel-Institut (BfArM)

Dr. Jacqueline Neumann,  Ludwig A. Minelli | Dieser ifw-Kommentar zum Gutachten "Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen" von Prof. Udo Di Fabio für das Arzneimittel-Institut (BfArM) weist nach, dass die Empfehlungen des Gutachtens auf einer "Fehldeutung" des BVerwG-Urteils vom 2. März 2017 (Az.: 3 C 19/15) basieren. Das ifw entkräftet die vom BfArM und von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) in der Öffentlichkeit verbreiteten Kernaussagen des Gutachtens. Demnach ist das BfArM rechtlich verpflichtet, Menschen in extremen Notlagen die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung zu erteilen.

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2. Stellungnahme der gbs zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB

Dr. Jacqueline Neumann|Die zweite Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung (ausgearbeitet von Dr. Jacqueline Neumann) ergänzt die Argumentation der 1. Stellungnahme der gbs (verfasst von Dr. Michael Schmidt-Salomon), die am 27.9.2016 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht wurde. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass § 217 StGB mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Eine verfassungskonforme Auslegung des Gesetzes ist nicht möglich.

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2. Stellungnahme der gbs zum besonderen Kirchgeld

Dr. Thorsten Barnickel | In ihrer zweiten Stellungnahme im Rahmen des Individualbeschwerdeverfahrens Klein u.a. gegen die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 10138/11) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemäß Art. 36 Abs. 2 EMRK legt die gbs die Verfassungs- und Konventionswidrigkeit der Erhebung des besonderen Kirchgeldes bei Doppelverdienern dar. Überdies liefert sie dem Gerichtshof Hintergrundinformationen zur Höhe der Einnahmen der Kirchen aus dem besonderen Kirchgeld und der Kirchensteuer sowie zur marginalen Verwendung der Kirchensteuereinnahmen für soziale Zwecke.   

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1. Stellungnahme der gbs zu den Verfassungsbeschwerden gegen § 217 StGB

Dr. Michael Schmidt-Salomon | Das im vergangenen Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossene "Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung"  (§ 217 StGB) ist "weder geeignet, noch erforderlich noch verhältnismäßig, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu schützen". Zu diesem Ergebnis kommt eine Stellungnahme des Autors, die die Giordano-Bruno-Stiftung  (gbs) vergangene Woche beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und auch auf ihrer Website veröffentlicht hat. 

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Kurzgutachten zu Kreuzsymbolen in Schulen (Schwerpunkt Bayern)

Dr. Gerhard Czermak | Immer wieder kommt es vor, dass entgegen des Kruzifix-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts Kreuze in Klassenzimmern staatlicher Schulen aufgehängt und auch trotz expliziter Aufforderung durch die Eltern, das Kreuz abzunehmen, nicht entfernt werden.  Oft ist dies auf mangelnde Rechtskenntnis der Lehrer und Schulleiter zurückzuführen. Dieses Kurzgutachten soll auf knappe und verständliche Art die aktuelle Rechtslage zusammenfassen und kann betroffenen Eltern und Schülern als Argumentationshilfe dienen.

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