Gutachten

1. Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung gem Art 36 Abs. 2 EMRK

Dr. Ernst-Heinrich Ahlf | Im Rahmen des Individualbeschwerdeverfahrens Klein u.a. gegen die Bundesrepublik Deutschland (Nr. 10138/11) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat die gbs als Drittbeteiligte neben den beiden Großkirchen gemäß Art. 36 Abs. 2 EMRK eine Stellungnahme abgegeben. Der Verfasser vermittelt Hintergründe und Fakten zur Rechtsfigur des besonderen Kirchgeldes und erläutert, warum dieses konventionswidrig ist.   

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Stellungnahme der Ethikkommission der GBS zur PID

Die Stellungnahme der GBS Ethikkommission wurde 2016 (also 5 Jahre nach der Veröffentlichung) in der Fachzeitschrift "medizinische genetik" (Ausgabe 3/2016) abgedruckt. Sie fasse – so die Herausgeber in der Einleitung der Ausgabe –  "sehr nachdenkenswerte Überlegungen zusammen, die von der ‚klassischen‘ Argumentation, wie sie von vielfältigen gesellschaftlichen Gruppierungen vorgetragenen wird, deutlich abweicht."  In dem Artikel "Gesellschaftlicher Diskurs zur Präimplantationsdiagnostik im Spiegel von Debatten und Stellungnahmen" heißt es außerdem über die GBS Stellungnahme: "Es ist eine der wenigen Verlautbarungen, die die Problematik umfassend und ergebnisoffen diskutiert. Sie ist mutig und hinterfragt sehr offen Postulate, die häufig als erwiesen angenommen werden, wie die drohende Gefahr der Diskriminierung von Behinderten durch die zunehmende Inanspruchnahme der PID."

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Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde des bfg München vom 9.2.2010 (1 BvR 458/10)

Dr. Gerhard Czermak, Dr. Michael Schmidt-Salomon | Die Stellungnahme der Giordano-Bruno-Stiftung (ausgearbeitet von Dr. Gerhard Czermak und Dr. Michael Schmidt-Salomon) zum tatsächlichen und rechtlichen Hintergrund der Verfassungsbeschwerde des bfg München zum Bayerischen Feiertagsgesetz ("Tanzverbot"). Die 2016 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt in weiten Teilen der Rechtsauffassung der Verfasser.

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