§ 219a StGB im Rechtsausschuss: Mehrheit der Experten hält Neufassung für verfassungswidrig

BZ: Nach Berichten der Berliner Zeitung hält die Mehrheit der Experten, die sich am 18.02.2019 im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu dem Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 28.01.2019 (Az. 4040/1-0-25 432/2018) äußerten, diesen für verfassungswidrig. Reinhard Merkel, Mitglied im Deutschen Ethikrat und im Beirat des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw) äußerte laut BZ, dass der Paragraf auch in seiner neuen Fassung keinen Bestand haben kann, da er Ärzte übermäßig mit Strafe bedroht. Eine Information, die straffrei von einer Beratungsstelle weitergegeben wird, könne nicht strafwürdig sein, wenn sie in gleicher Weise von einem Arzt vermittelt werde. Er könne sich nicht vorstellen, dass dies vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand habe.