Was ist eine Weltanschauungsgemeinschaft? Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. reicht Beschwerde beim EGMR ein
Die Geschichte begann 2014 mit einem harmlosen Schild. Einem "Nudelmessehinweisschild", das die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. (KdFSMD) an den Ortseingangsstraßen der Stadt Templin aufstellen wollte, um auf die freitäglichen Nudelmessen in ihrer dortigen Kirche hinzuweisen. Da andere religiöse bzw. weltanschauliche Gemeinschaften dort ihre Gottesdiensthinweistafeln aufstellen dürfen, beantragte die KdFSMD auch für ihr Schild eine entsprechende Genehmigung – und bekam sie zunächst auch. Doch nachdem die Nudelmessehinweisschilder montiert waren, hagelte es Beschwerden von christlichen Funktionären, die die Angelegenheit in die Politik trugen, welche wiederum Einfluss auf die genehmigende Behörde nahm. So wurde die Genehmigung widerrufen und eine neue, mündlich unter Zeugen vereinbarte, nie ausgestellt. Aus diesem Grund entschloss sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vor Gericht zu ziehen.
In dem Gerichtsverfahren wies die KdFSMD darauf hin, dass sie sich – wie in der Vereinssatzung nachzulesen – als Weltanschauungsgemeinschaft versteht. Da Weltanschauungsgemeinschaften in Deutschland mit Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln sind, pochte die KdFSMD auf ihr Recht, ebenso wie andere Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Hinweisschilder für Messen an Ortseingangsstraßen aufstellen zu dürfen. Doch weder die erste noch die zweite Instanz würdigten die vorgetragenen Argumente der KdFSMD und vertraten die Auffassung, dass es sich bei der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. nicht um eine Weltanschauungsgemeinschaft handelt. Das angerufene Bundesverfassungsgericht weigerte sich – ohne Benennung von Gründen – sogar gänzlich, sich mit dem Fall zu befassen. So hat die KdFSMD nun den letzten möglichen juristischen Weg beschritten und Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt.
Laut Aussage der KdFSMD ist sie damit die dritte europäische Spaghettimonsterkirche, die vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zieht. Neben der deutschen Kirche haben auch die polnische sowie die niederländische Kirche Beschwerde beim EGMR eingelegt. Allerdings ist zu beachten, dass sich die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. grundlegend von anderen Spaghettimonsterkirchen weltweit unterscheidet und damit auch ihre Beschwerde beim EGMR eine andere Stoßrichtung hat als jene der anderen Kirchen.
Üblicherweise vertreten Anhänger des Fliegenden Spaghettimonsters die Auffassung, dass es sich bei der Verehrung des FSM um eine Religion handelt. Die meisten Spaghettimonsterkirchen stellen sich deshalb als Religionsgemeinschaften dar. Ein Status, der ihnen häufig mit dem Argument abgesprochen wird, dass es sich beim Fliegenden Spaghettimonster lediglich um eine Religionsparodie handle. Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. hingegen erhebt nicht den Anspruch, eine Religionsgemeinschaft zu sein. Sie versteht sich als Weltanschauungsgemeinschaft und betrachtet als ihren Zweck die Förderung der Weltanschauung des evolutionären Humanismus. Das Fliegende Spaghettimonster dient hierbei lediglich als satirisches Mittel zum Erreichen ihres Zwecks, wird jedoch nicht – wie bei anderen Spaghettimonsterkirchen – als Religion betrachtet.
Dieser fundamentale Unterschied könnte dazu führen, dass die Beschwerde der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e. V. vom EGMR letztlich anders beurteilt wird als die Beschwerden der anderen europäischen Spaghettimonsterkirchen. Doch bis es soweit ist, wird wahrscheinlich noch viel Wasser durch den Rhein bei Straßburg fließen. Verfahren vor dem EGMR dauern üblicherweise einige Jahre.