Beeinflussung der deutschen Strafverfolgung durch den Iran

Am 02.11.2024 berichtete die WELT AM Sonntag über ein vom ifw unterstütztes aktuelles Strafverfahren wegen "Gotteslästerung".

In dem Artikel kommt auch ifw-Direkor Jörg Scheinfeld zu Wort:

"'Der Eindruck drängt sich auf, dass es dem totalitären iranischen Regime gelungen ist, Einfluss auf die deutsche strafrechtliche Verfolgung von Exil-Iranerinnen und Exil-Iranern auszuüben – das ist gleichermaßen erschütternd wie verstörend", sagt der Institutsdirektor Jörg Scheinfeld, Professor für Strafrecht an der Universität Mainz. "Dass ausgerechnet das menschenrechtswidrig agierende iranische Regime in Deutschland die Strafverfolgung derjenigen anstoßen kann, die vor ihm geflohen sind und die es zu Recht für seine Religionsperversion kritisieren, zeigt sehr klar, wie absurd und verfehlt die Strafnorm des Paragrafen 166 StGB ist."'

Weiter heißt es in dem lesenswerten Artikel, der nicht nur die Hintergründe beleuchtet, sondern auch einer der Beschuldigten sowie der Staatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gab:

"Die Schura Hamburg, ein Zusammenschluss von Moscheevereinen unter damaliger Führung des Iran-treuen IZH, hatte nach der Demonstration ebenfalls gefordert, dass die 'Täter' juristisch 'zur Rechenschaft' gezogen werden müssten. Neun Tage nach der Demonstration stellte der Verein Strafanzeige. Darin heißt es, die Koran-Verbrennung stelle eine gefährliche Kampfansage dar und man möge sich an die Stimmung im Anschluss an die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen erinnern. In der Anzeige führte eine von der Schura beauftragte Rechtsanwältin aus, dass solche Handlungen eine vergleichbare Gegenwehr provozieren könnten, wenn sie ungeahndet blieben. Institutsdirektor Scheinfeld spricht diesbezüglich von einer 'indirekten Drohung mit Mordanschlägen'."

von stellv. ifw-Direktorin Jessica Hamed