Bischöfe verbieten Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen

Mit neuen Leitlinien versucht die katholische Amtskirche, in den von ihr geleiteten Einrichtungen ein Suizidhilfe-Verbot flächendeckend durchzusetzen. Wieso das nicht überzeugend ist, erläutert ifw-Beirat Hartmut Kreß in einem aktuellen Gastbeitrag im hpd.

Die Auseinandersetzung mit diesen Leitlinien ist laut Kreß deshalb so wichtig, weil die katholische Kirche im hiesigen Gesundheits- und Sozialwesen ein besonders großer Akteur ist. Die von ihr betriebenen Altenhilfe- und Pflegeeinrichtungen sollen in ihre Heimverträge nun eine Klausel aufnehmen, die den Bewohner*innen den Suizid untersagt bzw. Suizidassistenz ausschließt. Gegenüber Ärzt*innen, die zur Suizidhilfe bereit sind, und Sterbehilfeorganisationen sollen sogar Hausverbote verhängt werden.

Zum einen begründet die Kirche dies damit, dass das menschliche Leben ein "Geschenk Gottes" sei. "Hieraus folgt aber keineswegs, eine Selbsttötung für verwerflich halten zu müssen", so Kreß. "Es gehört zum Wesen eines Geschenks, dass die beschenkte Person über das ihr geschenkte Gut […] frei verfügen darf."

Zum anderen beruft sich die Kirche auf ihr Hausrecht und die Glaubensfreiheit. Manche Menschen würden sich bewusst eine katholisch getragene Einrichtung suchen, um in ihrer Umgebung keine Suizidwünsche hören oder Suizidbegleitungen erleben zu müssen. Kreß weist darauf hin, dass die Heimleitungen aber nicht verhindern können, dass der Auszug derjenigen Bewohner*innen, die an einen Suizid denken, publik wird. Außerdem folge aus dem Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, dass die Bewohner*innen selbst darüber bestimmen dürften, wer ihr gemietetes privates Zimmer betritt.

Insgesamt wiege laut Kreß das Recht auf Suizid, weil es sich aus der Menschenwürde ableiten lasse, höher als das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, mit dem die Bischöfe und die Caritas versuchten, ihr Suizidhilfe-Verbot in katholischen Einrichtungen zu legitimieren. Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt auch klargestellt, dass die Kirche ihrerseits sich nicht auf die Menschenwürdegarantie berufen könne.

Das Fazit des ifw-Beirats lautet: "Trotzdem wird die katholische Amtskirche versuchen, das Verbot von Suizidhilfe in den von ihr geleiteten Einrichtungen flächendeckend durchzusetzen. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, dass das Recht jedes Menschen auf Suizid und Suizidassistenz im Alltag erheblich ausgehöhlt und faktisch entleert wird. Hiervor hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gewarnt." Er fordert den Gesetzgeber zum Tätigwerden auf.