Böser Glaube verjährt nicht

Die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed beschäftigt sich in einem Gastbeitrag für den hpd mit dem Umgang der katholischen Kirche mit Klagen klerikaler Missbrauchsbetroffener.

Dabei zeigt die Juristin auf, dass die katholische Kirche ihre Argumentation opportunistisch je nach Vorteil auf kirchliches oder staatliches Recht stützt.

Anhand von vier Beispielen verdeutlicht sie das Vorgehen:

1. Einrede der Verjährung (Berufung staatliches Recht)

2. Benachteiligung kirchlicher Arbeitnehmer*innen (Berufung auf katholisches Kirchenrecht)

3. Vergewaltigungen eines Pflegekindes durch den priesterlichen Pflegevater "in seiner Freizeit" (Berufung auf staatliches Recht)

4. Ablehnung außergerichtlicher Vergleichsverhandlungen über Schmerzensgeld für erlittene Sexualstraftaten (Berufung auf staatliches Recht) 

Der Artikel endet mit einem Appell:

"Es wäre den Betroffenen klerikaler Missbrauchstaten zu wünschen, dass sich die katholische Kirche auf ihre eigene Morallehre und ihr Selbstverständnis besinnt und in Zukunft davon Abstand nimmt, weiter auf jeglichen Wegen zu versuchen, die legitimen Schadensersatzansprüche zu vereiteln. Mit ihrem derzeitigen Vorgehen drängt sie Missbrauchsopfer nicht nur in geld-, zeit- und energieaufwändige Prozesse, sondern verspielt auch jegliche Glaubwürdigkeit, worauf der Direktor des Instituts für Weltanschauungsrecht Jörg Scheinfeld bereits im Frühjahr 2022 in der MIZ hingewiesen hat."