Dauerproblem Religionsunterricht

Mit Beginn des neuen Schuljahres wird in Niedersachsen erstmals schon an Grundschulen Ethikunterricht als Alternative zum evangelisch-katholisch fusionierten Religionsunterricht angeboten. Bekenntnisfreie Schulen lassen jedoch weiter auf sich warten und in Hamburg werden die Jahrgangsstufen 1 bis 6 gar in einen fragwürdigen multireligiös-monotheistischen Unterricht gedrängt. ifw-Direktoriumsmitglied Hartmut Kreß ordnet die aktuellen Entwicklungen in einem Gastbeitrag im hpd ein und weist auf verfassungsrechtliche Probleme hin.

Kreß berichtet, dass sich die katholische und die evangelische Kirche in Niedersachsen wegen der sinkenden Zahl der Kirchenmitglieder und des steigenden Interesses am Ethikunterricht gezwungen sahen, ihren Religionsunterricht zu fusionieren. Dies sei verfassungsrechtlich aber heikel, weil nach Art. 7 Abs. 3 GG das Fach Religion nach den "Grundsätzen" der jeweiligen Religionsgemeinschaft zu erteilen sei. Aufgrund der beträchtlichen Unterschiede bei zentralen religiösen Punkten hält Kreß es für fraglich, dass sich beide Kirchen tatsächlich, wie von einem Gutachter gefordert, auf gemeinsame Bekenntnis-Lehrinhalte einigen können. Unrealistisch sei auch, dass die sich abwechselnden katholischen und evangelischen Lehrkräfte gegenüber den Schüler*innen stets deutlich machen können, ob sie gerade Inhalte der Konfession, der sie selbst angehören, unterrichten. Hinzu komme, dass die Erziehungsberechtigten entscheiden dürften, dass ihr Kind nur diejenigen Phasen besucht, die "authentisch" von einer Lehrkraft ihrer eigenen Konfession unterrichtet werden.

Als "bildungspolitischen Fortschritt" begrüßt Kreß, dass in Niedersachsen nun auch schon in den Grundschulen Ethikunterricht mit der Bezeichnung "Werte und Normen" als Alternative zum Religionsunterricht angeboten wird. In Hamburg dagegen dürften Schüler*innen erst ab Jahrgangsstufe 7 Ethikunterricht besuchen. Zudem würden die Schüler*innen in einen fragwürdigen multireligiös-monotheistischen Unterricht, der Bekenntnisunterricht sein soll, aber wohl eher ein religionskundliches Format ist, "hineingedrängt". Kreß verweist auf den "Kruzifix-Beschluss" von 1995, in dem das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, dass die Teilnahme am Religionsunterricht vom "Prinzip der Freiwilligkeit" geprägt sein und der Staat Andersdenkenden zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeiten lassen müsse. Auch in einem jüngeren Beschluss aus der Corona-Zeit habe das Gericht klargestellt, dass allen Schüler*innen eine "diskriminierungsfreie Teilhabe" an den vom Staat zur Verfügung gestellten Schulen zu gewährleisten sei. Kreß fordert daher, dass, solange Hamburg seinen Religionsunterricht als Bekenntnisunterricht deklariert, Ethikunterricht auch schon für die unteren Jahrgangsstufen als Alternative angeboten werden müsse.

Eine entsprechende Petition habe auch die "Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft" (GEW) der Bürgerschaft im Juni übergeben. Die GEW habe auch dem niedersächsischen Landtag einen Gesetzesentwurf zur Einführung bekenntnisfreier Schulen vorgelegt, an denen der Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach mehr wäre. So könnten die Schüler*innen gemeinsam statt separiert religionskundlich unterrichtet werden. Kreß geht jedoch davon aus, dass der Gesetzesentwurf in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschlossen wird.