Die deutsche Justiz lässt sich nicht vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren
Warum § 166 StGB ("Gotteslästerung") abgeschafft werden muss, hat der gestrige Strafprozess (19.01.2026) gegen zwei Exiliraner*innen in erschütternde Deutlichkeit nochmals gezeigt.
Ihnen wurde vorgeworfen, im Rahmen einer Protestaktion vor dem inzwischen verbotenen Islamischen Zentrum Hamburg Seiten aus einem Koran angezündet zu haben. Eine ausführliche Darstellung des vom ifw unterstützten Rechtsfalls findet sich hier.
Vehement forderte der iranische Staat die strafrechtliche Verfolgung der Demonstrierenden und bestellte seinerzeit sogar einen hochrangigen Diplomaten ins Außenministerium in Teheran ein.
In der Welt online findet sich ein ausführlicher Bericht über den Prozessverlauf, auch Zeit online berichtete.
In der Hauptverhandlung brachte der Hamburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Matthias Wisbar die politische Problematik des Verfahrens auf den Punkt:
"Dieses Regime hat Hunderttausende von iranischen Bürgern ermordet, verschleppt, gefoltert, erniedrigt und ins Exil gezwungen. Legitimiert durch den Koran […] Dieses Regime bedroht, quält, ermordet Menschen, weil sie sich nicht an die Vorschriften des Koran halten, indem sie nicht an Gott glauben, als Frauen ihre Haare nicht genug bedecken, schwul sind und vieles mehr."
Weiter führte der versierte Strafverteidiger aus:
"In der Wahrnehmung des Herrn K. ist der Koran, seit er die Grundlage der Herrschaft im Iran darstellt, kein religiöses Werk […] Er ist das Gesetz, das seine Unterdrückung und Verfolgung fordert. Das der Folterung und Ermordung von Verwandten, Freundinnen und Weggefährtinnen des Herrn K. zugrunde gelegen hat."
Das ifw hält die Vorschrift für verfassungswidrig, da sie in unzulässiger Weise die Meinungsfreiheit einschränkt, daher hat die stellvertretende Direktorin des ifw, Jessica Hamed, für das ifw einen Antrag auf Vorlage der Vorschrift beim Bundesverfassungsgericht verfasst, worauf Frederik Schindler, Autor des Welt-Artikels, Bezug nimmt:
"Die Norm ziele nicht darauf ab, Friedlichkeit zu gewährleisten, sondern ,subjektiv empfundene Gefühlsverletzungen gewaltgeneigter Personen’ zu schützen, trägt Wisbar vor. Wenn von den betroffenen Gläubigen keine Gewalttätigkeiten zu erwarten seien, scheide eine Strafbarkeit schließlich mangels einer ,Friedensgefährdung’ aus. Der Umstand, dass in Deutschland eine Vorschrift existiere, ,die im Ergebnis Gewaltanwendung durch Islamisten legitim erscheinen lässt’, sei ,unerträglich’, beklagt Hamed in der verlesenen Erklärung."
Das Verfahren wurde während des ersten Hauptverhandlungstags gegen beide Angeklagte gegen eine geringfügige Geldauflage eingestellt. Die zwei anderen Angeklagten sind bereits wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung aus dem Verfahren durch Einstellung ausgeschieden; auch sie bleiben straffrei.
Damit kann die von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) in ihrer am 14.01.2026 veröffentlichten Pressemitteilung zum Prozessauftakt aufgeworfene Frage: "Lässt sich die deutsche Justiz vom iranischen Mullah-Regime instrumentalisieren?" erfreulicherweise verneint werden. Die Einstellung des Verfahrens ist ein Erfolg und sendet ein deutliches Signal an den iranischen Staat: Letztlich bleibt der dreiste Versuch der Instrumentalisierung der deutschen Justiz für eine transnationale Zensur ohne Erfolg.
Gleichzeitig zeigt der Prozess aber auch, dass die Vorschrift abgeschafft werden muss, da sie von Extremisten zur strafrechtlichen Verfolgung Oppositioneller instrumentalisiert werden kann. Eine wehrhafte Demokratie, die ihre Namen verdient, darf das nicht zulassen.
gbs-Sprecher und ifw-Direktoriumsmitglied Michael Schmidt-Salomon wies in der Pressemitteilung zu recht darauf hin:
"Ich halte das Verfahren für eine Farce – nicht nur angesichts der aktuellen Vorgänge im Iran! Schließlich ist es in Deutschland nicht verboten, Bücher zu zerreißen, zu verbrennen, in einer Papiertonne oder in einem Abfalleimer zu entsorgen. Das gilt selbstverständlich auch für den Koran. Fakt ist: Für den säkularen Rechtsstaat hat der Koran keine höhere Bedeutung als etwa die Bibel, der Talmud, die Werke von Nietzsche, Marx und Popper oder die Autobiografie von Dieter Bohlen. Dies mag strenggläubigen Muslimen nicht gefallen, aber daran müssen sie sich gewöhnen, wenn sie in diesem Land leben wollen. Jedenfalls ist es an der Zeit, die Prinzipien des weltanschaulich neutralen Staates gegenüber denjenigen zu verteidigen, die der offenen Gesellschaft den Kampf angesagt haben. Die Abschaffung des § 166 StGB wäre dazu ein längst überfälliger Schritt."
Die Forderung nach der Abschaffung der Vorschrift ist nicht neu. Bereits vor Jahren haben sich die Parteien FDP und die Grünen für die Abschaffung ausgesprochen. Im Rahmen der "Free Charlie!"-Kampagne fordert auch die gbs anlässlich des 10. Jahrestags des Terroranschlags auf Charlie Hebdo die Abschaffung des "Gotteslästerungsparagraphen" § 166 StGB. Das ifw unterstützt die Forderung.
Der in dem Zusammenhang veröffentlichte Film ist frei verfügbar und das Buch kann beim Alibri Verlag bestellt werden.