EGMR: Verurteilung wegen Bezeichnung des Propheten Mohammed als Pädophilen rechtmäßig
Mit Urteil vom 25.10.2018 (38450/12) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass eine Verurteilung aufgrund der Bezeichnung des Propheten Mohammed als Pädophilen nicht Artikel 10 der EMRK verletzt.
Auszug aus der deutschen Presseerklärung des EGMR:
Der Fall betraf die Verurteilung der Beschwerdeführerin wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren; sie tätigte Aussagen, die nahe legten, dass Mohammed pädophile Neigungen gehabt habe. Der Gerichtshof stellte insbesondere fest, dass die innerstaatlichen Gerichte die Aussagen der Beschwerdeführerin in ihrem Kontext ausführlich gewürdigt, sorgfältig ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewägt und das legitime Ziel der Wahrung des religiösen Friedens in Österreich verfolgt hatten. Der Gerichtshof entschied, dass die innerstaatlichen Gerichte wesentliche und hinreichende Gründe für ihre Entscheidung vorgebracht hatten, insbesondere da sie hinsichtlich der strittigen Aussagen die Grenzen einer objektiven Debatte überschritten sahen und sie als beleidigenden Angriff auf den Propheten des Islam einordneten. Sie befanden des Weiteren, dass solche Angriffe imstande seien, Vorurteile zu schüren und den religiösen Frieden in Österreich zu bedrohen.