"Ein erster Schritt in die richtige Richtung"

gbs: Die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-414/16) zum kirchlichen Arbeitsrecht. Seit 2012 kämpft die Kampagne gegen das kirchliche Arbeitsrecht, das gegen fundamentale Grundrechte verstößt, u.a. gegen das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sexuelle Selbstbestimmung und das Streikrecht. Die ifw-Beirätin und Sprecherin der Kampagne, Ingrid Matthäus-Maier, stellt fest, dass das heutige Urteil der arbeitsrechtlichen Diskriminierung durch kirchliche und kirchennahe Arbeitgeber nun enge Grenzen setzt und fordert die Kirchen auf, ihre Arbeitsrichtlinien entsprechend den Vorgaben aus Luxemburg zu ändern. (Weiterlesen)