Fall Joachim Volz: Berufung eingelegt

In dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz wurde jüngst Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm zum Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt. 

Die stellvertretende Direktorin des ifw, Jessica Hamed, gab am 25.08.2025 der Deutschen Welle ein ausführliches Interview und erläuterte, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.

Unter anderem erklärt sie, warum das Institut den Vorstoß der SPD-Bundestagsfraktion, wonach öffentliche Krankenhäuser dazu verpflichtet werden sollen, staatliches Recht in Form der Durchführung zulässiger Schwangerschaftsabbrüchen umzusetzen, unterstützt. Auf X führt sie zu ihrem Interview zusammenfassend aus: 

"[...] Meine Prognose auf Nachfrage der Moderatorin: katholische Träger wird das nicht ,abschrecken' und sie werden sich bereit erklären, den Versorgungsauftrag vollständig wahrzunehmen. Denn bereits jetzt gibt es katholische Krankenhäuser, in denen regelhaft Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Und: auch in Lippstadt billigt die Klinikleitung die Umgehung ihres eigenen auferlegten Verbots: Der Abbruch wird nun durch einen niedergelassenen Arzt eingeleitet und danach kommen die Patientinnen wieder zu Herrn Volz –,katholische Abtreibung' wie es die Moderatorin treffend auf den Punkt brachte. Abschließend rege ich zudem an, dass kirchliche Sonderarbeitsrecht in Gänze abzuschaffen. Ich begründe das u.a. mit dem Vorrang des staatlichen Rechts und weise auch darauf hin, dass es andernfalls auch nötig wird, die Sonderrechte zu erweitern und etwa ein islamisches Arbeitsrecht anzuerkennen. Eine ausführliche Beschreibung des Falls findet sich auf der Homepage des Instituts für Weltanschauungsrecht. Ein Bericht über den Tag der mdl. Verhandlung findet sich z.B. bei LTO."