Gutachten bestätigt Verfassungskonformität des Berliner Neutralitätsgesetzes

Der Rechtswissenschaftler Professor Wolfgang Bock hat im Auftrag der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) ein Gutachten zur Verfassungskonformität des umstrittenen Berliner Neutralitätsgesetzes erstellt. In seiner 122 Seiten starken Analyse kommt er zu dem Ergebnis, dass das Gesetz mit dem Grundgesetz, dem AGG und Europarecht vereinbar sei. Das Gutachten des Gießener Juristen kommt vor der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in dem Verfahren 58 Ca 7193/17 über die Zahlung einer Entschädigung durch das Land Berlin an eine nicht als Lehrerin eingestellte Bewerberin mit Kopftuch nach dem AGG.

Zur Neutralitätspflicht des Lehrpersonals an staatlichen Schulen resümiert Bock in seinem Gutachten:

"Die Dienstpflichten der Lehrkräfte umfassen neben der Pflicht zu weltanschaulich-religiöser Neutralität auch die Pflicht, möglichst gleiche Rechte und Chancen des Lernens und der schulischen Teilhabe für jede Schülerin und jeden Schüler unabhängig von deren religiöser Zugehörigkeit zu wahren.  Die Lehrkräfte müssen kulturellen Druck aus einer islamischen Religionskultur heraus erkennen und derartigen Konflikten – auch mittels strikter Neutralität – entgegenwirken."

Ebenso wie vorher bereits der Weltanschauungsrechtsexperte Gerhard Czermak (ifw), betont auch Bock, dass sich die beiden Senate des BVerfG bei der Kopftuchproblematik in tragenden Entscheidungsgründen widersprechen, so dass beide Entscheidungen die Bindungswirkung aller Staatsorgane an die jeweils tragenden Entscheidungsgründe verlieren. Er schreibt:

"Die einander widersprechende Rechtsprechung der zwei Senate des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Kopftuch führt dazu, dass das Land Berlin der Rechtsprechung des Zweiten Senats folgen und – aufgrund einer an Berliner Schulen verbreiteten islamischen Religionskultur und der sich aus ihr  ergebenden Konflikte – ein gesetzliches Verbot sowohl ausdrucksstarker religiöser Kleidung  als auch entsprechender Symbole erlassen darf."

Das Gutachten kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.berlin.de/sen/bjf/aktuelles/gutachten-berliner-neutralitaetsgesetz.p...