Stellungnahme zum Reformationstag als weiteren Feiertag in Niedersachsen

Johann-Albrecht Haupt | Beirat im Institut für Weltanschauu.ngsrecht (ifw) und in der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU), hat für die HU zu dem Plan des Landes Niedersachsen, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag neu einzuführen, die hier abrufbare Stellungnahme im Rahmen der Ressortanhörung abgegeben. Im Rahmen dessen beleuchtet er den Gesetzesentwurf der Landesregierung vom 06. März 2018 vor allem unter dem Gesichtspunkt der von der deutschen Verfassung gebotenen weltanschaulichen Neutralität des Staates. Haupt kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Land Niedersachsen davon absehen sollte, den Reformationstag (31. Oktober) als weiteren gesetzlichen Feiertag vorzusehen. Zwar sei der Gesetzgeber frei sowohl bei der Frage, ob es eines zusätzlichen Feiertags bedarf, als auch bei der Auswahl desselben, sofern sachliche Gründe für einen bestimmten Tag sprechen. Die im Regierungsentwurf für den Reformationstag vorgebrachten Gründe für die Auswahl des Reformationstags erscheinen ihm jedoch bedenklich und nicht überzeugend. Der Staat "als Heimstatt aller Staatsbürger" sollte in seinem Handeln, auch bei der Gesetzgebung, die verfassungsrechtlich gebotene Neutralität in Religions- und Weltanschauungsfragen wahren und beachten. Wenn man die christliche Prägung der bestehenden Feiertage einerseits, die weltanschauliche Vielfalt der Bevölkerung andererseits in Rechnung stelle, sei dieser selbstverständliche Verfassungsgrundsatz nach Haupt durch das Gesetzesvorhaben zumindest gefährdet.

Auch die jüdischen Gemeinden haben Kritik an dem Gesetzesentwurf geäußert. Deren Vorsitzender, Michael Fürst, erklärte nach Angaben des NDR, dass er von der evangelischen Kirche angesichts der Tatsache, was Christen im Anschluss an Luthers antisemitische Ausfälle angerichtet haben, mehr Demut erwartet hätte. Bereits im Reformations-Jubiläums-Jahr 2017 hatte die Giordano-Bruno-Stiftung mit der kritischen Broschüre "Martin Luther: Volksheld, Hassprediger, Antisemit" aufzeigt, dass der Reformator einer der "wirkmächtigsten Vertreter des Judenhasses von Golgatha bis Auschwitz" war. Andere säkulare Organisationen kritisierten die Einführung des Reformationstages als Feiertag ebenfalls, da Luther und die sich auf ihn begründende Reformation inhaltlich dem Ziel einer weltoffenen Gesellschaft diametral entgegenstünden.

Nach Medienangaben ist mit einer endgültigen Entscheidung des Niedersächsischen Landtags nicht vor Mai zu rechnen. Jüngst haben bereits die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg entschieden, den Reformationstag zum gesetzlichen Feiertag zu machen. In Bremen steht die Entscheidung ebenso wie in Niedersachsen noch aus.