ifw gratuliert gbs zu Erfolg in Urheberrechtsstreit
Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), zu der das ifw gehört, hat vor Gericht durchgesetzt, dass sie Screenshots von Presseartikeln verwenden darf, um die eigene Stiftungsarbeit zu dokumentieren, ohne zuvor die Verwertungsrechte an den gezeigten Bildern kaufen zu müssen. "Davon profitieren alle Initiativen, die sich künftig nicht mehr von Abmahnungen einschüchtern lassen müssen und selbstbewusst mit Bildzitaten über ihre Aktionen informieren können", erklärt ifw-Direktorin Jessica Hamed.
Geklagt hatte die bekannte deutsche Bildagentur "dpa Picture-Alliance", nachdem die gbs auf ihrer Homepage Screenshots von Medienberichten über ihre Aktionen "Die ‚schonungslose Aufarbeitung‘ des Missbrauchsskandals" und "Ich muss mal dringend austreten!" gezeigt hatte. Auf diesen Ausschnitten waren nämlich auch dpa-Fotos, an denen die gbs keine Verwertungsrechte von der Agentur erworben hatte, zu sehen. Die dpa forderte daher von der gbs Schadensersatz und die unverzügliche Entfernung der Screenshots.
Dabei konnte eines der beiden Fotos überhaupt erst entstehen und von der dpa gewinnbringend veräußert werden, weil die gbs das entsprechende Motiv erzeugt hatte. Abgebildet war die bekannte Skulptur "Hängemattenbischof" vor dem Kölner Dom; das Kunstwerk war von gbs-Beirat Jacques Tilly erschaffen und von der Stiftung vor den Kölner Dom gestellt worden.
gbs-Anwalt Dirk Giesen, der auch Klagen von Missbrauchsbetroffenen gegen die katholische Kirche unterstützt und beim diesjährigen ifw-Beiratstreffen darüber berichtet hat, argumentierte vor Gericht, dass die Screenshots als Berichterstattung über Tagesereignisse und Bildzitate nicht gegen das Urheberrecht verstießen. Dies gelte auch für das zweite Foto, das leere Kirchenbänke zeigte und von einer Zeitung zur Illustration der langen Wartezeiten beim Kirchenaustritt verwendet worden war. Giesen betonte, dass die gbs entsprechend ihrer stiftungsrechtlichen Transparenzpflichten das Recht haben müsse, Bildzitate zu verwenden, um die Öffentlichkeit über den gesellschaftlichen und medialen Impact ihrer Aktionen aufzuklären. Die dpa zog ihre Klage schließlich vollumfänglich zurück.
Die ausführliche Meldung der gbs können Sie hier lesen.