Ausschreibung: Studentische Hilfskräfte (m/w/d) ab 1. April 2020 / 1. September 2020

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) sucht studentische Hilfskräfte (m/w/d) ab 1. April 2020 (Bewerbungsfrist 15. Februar) und 1. Oktober 2020 (Bewerbungsfrist 15. Mai) für einen Einsatz von jeweils 6 Monaten.

Die Tätigkeit ist nicht ortsgebunden. Die Bereitschaft zu gelegentlichen Reisen an den Stiftungssitz in Oberwesel oder zu Veranstaltungen wird erwartet.

Die Vergütung beträgt 13,- Euro pro Stunde bei einer regelmäßigen Beschäftigung von 10 Stunden bis zu 34 Stunden pro Monat.

Ihr Profil:

  • Mindestens im 3. Semester eines Studiums der Rechtswissenschaften mit überdurchschnittlichen Ergebnissen.
  • Interesse an säkularer Rechtspolitik und den verfassungsrechtlichen Zusammenhängen des Weltanschauungsrechts (https://weltanschauungsrecht.de/leitbild). Bereitschaft zur Befassung mit durchaus heterogenen Materien wie Meinungs- und Kunstfreiheit, Religionsunterricht, Sexualmissbrauch, Kopftuch, Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch und Kirchensteuer (https://weltanschauungsrecht.de/schwerpunkte).
  • Kritisches Denken, Selbstmotivation, Ausdrucksfähigkeit, Kontaktfreudigkeit, Zielorientierung und gutes Zeitmanagement.
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse.

Ihre Aufgaben:

  • Vorbereitung von juristischen Mitteilungen, Stellungnahmen und Gutachten.
  • Vorbereitung und Begleitung von Fach- und Publikumsveranstaltungen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Dr. Thorsten Barnickel (Telefon 06744 343 9993).

Ihre Bewerbung senden Sie bitte mit Anschreiben, tabellarischem Lebenslauf mit Zeugnissen und Immatrikulationsnachweis (als pdf) an:
bewerbung@weltanschauungsrecht.de