ifw wirkt an gbs-Stellungnahme zu Selbstbestimmungsgesetz mit
Anlässlich der geplanten Evaluation des umstrittenen Selbstbestimmungsgesetzes hat ein interdisziplinäres Autorenteam der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), dem auch drei ifw-Direktoriumsmitglieder angehören, eine Stellungnahme erarbeitet. In dem Text wird die Entwicklung des geschlechtlichen Selbstbestimmungsrechts von den 1980er-Jahren bis heute nachgezeichnet und herausgearbeitet, wieso das Selbstbestimmungsgesetz einen für ein liberales und weltanschaulich neutrales Land unverzichtbaren Fortschritt darstellt.
Eines der Gesetzgebungsprojekte der Ampel-Regierung, das bis heute am kontroversesten diskutiert wird, ist das 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz, das das Transsexuellengesetz von 1981 ablöste. Dass es Betroffenen seitdem möglich ist, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, wird gerade von konservativ-religiösen Kreisen scharf kritisiert. Wohl auch deswegen hat die amtierende Bundesregierung eine externe Evaluation des Gesetzes angekündigt. Zu diesem Prozess will die 26-seitige Stellungnahme der gbs beitragen.
Das Autorenteam hat zunächst dargelegt, warum juristische Normen nicht mit deskriptiven biologischen Kategorien übereinstimmen müssen und dass für den gesellschaftlichen Umgang entgegen weit verbreiteter Vorstellungen weniger das biologische Geschlecht, sondern vor allem der Phänotyp entscheidend ist.
Sodann werden die Unterschiede zwischen dem Transsexuellengesetz und dem Selbstbestimmungsgesetz dargestellt. Das Autorenteam zeigt auf, dass das alte Transsexuellengesetz vor allem von christlich-konservativen Sittlichkeitsvorstellungen geprägt war und nicht nur Betroffenen Unzumutbares wie entwürdigende Befragungen durch Gutachter sowie Zwangssterilisationen und -scheidungen aufbürdete, sondern auch unnötige Kosten für die gesamte Gesellschaft verursachte. In dieser Hinsicht begrüßt das Autorenteam den niedrigschwelligeren Ansatz des Selbstbestimmungsgesetzes, das auf überwiegend moralisch begründete, sachlich nicht erforderliche Hürden für Betroffene weitestgehend verzichtet. Es wird analysiert, wie das Gesetz bereits versucht, einen sachgerechten Interessensausgleich in Konfliktfeldern wie Frauensport oder Frauenschutzräumen zu schaffen.
Schließlich werden in der Stellungnahme häufig geäußerte Kritikpunkte – sowohl von konservativer Seite als auch von denen, die eine weitergehende Liberalisierung fordern – diskutiert. Als Fazit hält das Autorenteam fest: "Der von konservativen Kritikern befürchtete Tsunami an Missbrauch und überbordenden Problemfällen durch Einführung des [Selbstbestimmungsgesetzes] hat de facto nicht stattgefunden – weder in Deutschland noch in Nationen mit vergleichbaren Regelungen." Wer dennoch die Rückkehr zu einem gutachterbasierten Prozedere fordere, entscheide sich dafür, weiterhin öffentliche Energie und Steuergelder in Verfahren ohne Erkenntnisgewinn zu investieren, die Würde der Betroffenen zu verletzen sowie die Zeit von Gutachtern und Richtern zu verschwenden.
"Einer solchen von rechtskonservativen politischen Kräften betriebenen Rückabwicklung des [Selbstbestimmungsgesetzes] entgegenzutreten, verteidigt nicht nur die Prinzipien der offenen Gesellschaft. Vielmehr wird auch ein evidenzbasiertes, wissenschaftsorientiertes Denken gestärkt, das zwischen gametenspezifischen und phänotypischen Geschlechtszuschreibungen ebenso zu unterscheiden weiß wie zwischen biologischen und juristischen Kategorien."
Auch wenn das Trans-Thema vergleichsweise wenige Menschen direkt betreffe, sei an ihm ein Kulturkampf entbrannt, in dem differenzierte Argumente oft weniger zählten als Pauschalisierungen und moralische Verurteilungen. Solchen Entwicklungen wolle man mit dieser Stellungnahme entgegenwirken.
Die polarisiert geführte Debatte zeige auch, wie schwierig es weiterhin sei, Rollenzuschreibungen und patriarchale Strukturen hinter sich zu lassen. Ansonsten nämlich wäre das Thema "Geschlecht" gesellschaftlich deutlich weniger relevant. Begrüßenswert sei daher der relativ neue Fokus auf Erfahrungen von Menschen mit nicht-binären Identitäten. Dennoch blickt das Autorenteam insgesamt optimistisch in die Zukunft, auch weil in der EU durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zuletzt die Rechte von Trans-Personen gestärkt wurden.
Von Seiten des ifw wirkten an der Stellungnahme die Direktorin und Juristin Jessica Hamed sowie die Direktoriumsmitglieder Michael Schmidt-Salomon (Philosoph) und Thorsten Barnickel (Biologe) mit. Die vollständige Stellungnahme können Sie hier lesen.