EGMR: Kein Recht auf Heimunterricht aus religiösen Gründen
LTO: Mit heute veröffentlichtem Urteil wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde eines christlichen Ehepaares aus Hessen wegen Verletzung ihres Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 EMRK ab (Az. 18925/15). Die deutschen Behörden hatten die Kinder des Paares zeitweise in einem Heim untergebracht, weil die Eltern sich aus religiösen Gründen weigerten, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Damit bekräftigt der EGMR, wie vor ihm bereits das Bundesverfassungsgericht, die Notwendigkeit religiös oder weltanschaulich motivierten Parallelgesellschaften vorzubeugen.