»Medizin ist keine Glaubenssache«
Am 05.02.2026 um 12.15 Uhr findet vor dem Landesarbeitsgericht Hamm in dem vom ifw unterstützten Rechtsstreit des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz die Berufungsverhandlung statt. In erster Instanz unterlag der renommierte Chefarzt, doch die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed zeigt sich zuversichtlich: »Wir sind davon überzeugt, dass sich letztlich unsere Rechtsauffassung durchsetzen wird.« Die Juristin erläuterte am 25.08.2025 in einem ausführlichen Interview mit der Deutschen Welle, wieso das ifw das Urteil für falsch hält und welche rechtspolitischen Fragestellungen sich ergeben.
Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) schreibt in ihrem Sonder-Newsletter:
Der Fall des Lippstädter Chefarztes Joachim Volz, dem von dem katholisch-protestantischen Klinikbetreiber untersagt wurde, weiterhin medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, hat die bereits totgeglaubte Debatte über die gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland wieder ins Rollen gebracht. Tatsächlich hat der Rechtsstreit im vergangenen Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Die Petition von Joachim Volz wurde rund 300.000-mal unterzeichnet, die Demo zum Gerichtstermin am 8. August 2025 schaffte es sogar in die »Tagesschau« und ins »heute Journal«. Mit der Demonstration am 5. Februar in Hamm soll der Druck auf die Politik nun noch einmal verstärkt werden.
»Religiöse Dogmen dürfen nicht die medizinische Praxis bestimmen, wie dies in einigen Teilen der USA geschieht«, sagt gbs-Sprecher Michael Schmidt-Salomon: »Immerhin investieren die kirchlichen Träger hierzulande keinen Cent in den Betrieb ›ihrer‹ Krankenhäuser, die zu 100 Prozent von öffentlichen Zuschüssen und den Krankenkassen getragen werden. Völlig zu Recht hat daher die SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, konfessionelle Krankenhäuser zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu verpflichten.«
Zu Recht führt gbs-Sprecher und ifw-Direktoriumsmitglied Michael Schmidt-Salomon weiter aus: »Medizinisch indizierte Abbrüche, etwa infolge einer schwerwiegenden Fehlbildung des Fötus, sind keine optionalen Zusatzleistungen der Kliniken, sondern zählen vielmehr zu den Kernaufgaben eines Perinatalzentrums.« Dies verdeutlicht auch die »Medizinische Stellungnahme«, die ifw-Beirat Rechtsanwalt Till Müller-Heidelberg mit weiteren Ausführungen zur Berufungsbegründung bei Gericht eingereicht hat.
In der von renommierten Experten der Perinatalmedizin unterzeichneten Stellungnahme heißt es u.a.:
»Ärztliches Handeln ist kein Baukastensystem beliebig untersagbarer Einzeltätigkeiten. Der medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbruch ist ein wesentlicher Bestandteil eines zusammenhängenden ärztlichen Verantwortungsgefüges. Moralisch begründete Verbote innerhalb dieses Gefüges sind fehlgeleitet: Sie zerstören die Voraussetzungen für verantwortliche, empathische und patientenzentrierte Medizin – gerade in jenen Situationen, in denen sie am dringendsten benötigt wird. Es ist moralisch wie rechtlich nicht vertretbar, einem Arzt, der die medizinische Kompetenz, die persönliche Nähe und das Vertrauen eines Paares besitzt, per Dienstanweisung zu verbieten, einen nach § 218a Abs. 2 StGB eindeutig zulässigen Eingriff durchzuführen. Eine solche Anweisung ist nicht Ausdruck ethischer Verantwortung, sondern deren Negation. Sie widerspricht ärztlicher Ethik, gefährdet Patientinnen und unterläuft den klaren Willen des Gesetzgebers.«
Wie bereits bei der letzten Gerichtsverhandlung wird im Vorfeld am selben Tag begleitend eine Demonstration stattfinden, zu der die gbs neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Hamm aufgerufen hat. Dort soll ein deutliches Zeichen für die Selbstbestimmungsrechte des Individuums, für einen freien Zugang zu medizinischen Leistungen rund um Schwangerschaftsabbrüche und gegen religiös begründete Verbote in der öffentlichen Gesundheitsversorgung gesetzt werden. Auf der Kampagnenplattform innn.it findet sich dazu ein persönlicher Aufruf von Joachim Volz: »Bitte komm mit uns auf die Straße – und bring, wenn möglich, weitere Menschen mit. Jede Person vor Ort macht den Druck größer: auf Politik, auf Klinikträger, auf Verantwortliche.«
Die Versammlung am Donnerstag, dem 5. Februar, beginnt um 10.00 Uhr mit einer Kundgebung auf dem Marktplatz Hamm und endet mit einer Abschlusskundgebung vor dem Landesarbeitsgericht Hamm. Dabei werden Redebeiträge u.a. von Joachim Volz, Kristina Hänel, Michael Schmidt-Salomon und Ricarda Lang erwartet. Wie schon für die vorangegangene Demonstration in Lippstadt hat die gbs auch das Plakat für die Demo in Hamm entwickelt. Zudem gibt es auf der gbs-Website abermals Vorschläge für Demoschilder, die man herunterladen und selbst ausdrucken kann.