ifw-Beirat Ludwig A. Minelli kommentiert wegweisende BVerwG-Entscheidung zur Sterbehilfe
hpd: Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals im Zusammenhang mit den Artikeln 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes erklärt, dass das Selbstbestimmungsrecht des Menschen auch in Bezug auf einen beabsichtigten Suizid in der Weise zu schützen ist, dass ihm ein Zugang zum (Sterbe-) Medikament Natrium-Pentobarbital (NaP) eröffnet werden muss, wenn zumutbare Alternativen fehlen. Bislang konnten sich deutsche Juristen diesbezüglich nur auf ein ausländisches und auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte berufen. (Weiterlesen)