Kurs halten beim Berliner Neutralitätsgesetz

Jacqueline Neumann schreibt in MIZ 4/2018 über das politische Tauziehen und das juristische Hickhack um das Berliner Neutralitätsgesetz nach dem Kopftuch-Urteil des LAG Berlin im Jahr 2018. Dabei bewertet sie die Rechtsprechung von ArbG, LAG, BAG, BVerfG, EuGH und EGMR und die Aussichten für den Erhalt des Neutrali­tätsgesetzes.

Handlungsempfehlung: "Das Neutralitätsgebot hat eine fundamentale Bedeutung für unseren Staat. Nicht zuletzt angesichts der kuriosen Berliner Urteile und der Haltung des Justizsenators Behrendt erscheint eine höchstrichterliche Klärung geboten. Das Land Berlin sollte nun juristisch konsequent handeln und anders als noch im Jahr 2017 Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen, um den Bestand des Neutralitätsgesetzes zu sichern. Keinesfalls sollte der Landesgesetzgeber ohne rechtskräftige Entscheidung vorpreschen und das Neutralitätsgesetz abschaffen oder abschleifen, denn sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte als auch der Europäische Gerichtshof und der 2. Senat des BVerfG sind auf seiner Seite. Zudem vertrat das bei der Revision anzurufende Bundes­arbeitsgericht u.a. 2009 die Ansicht, dass der Landesgesetzgeber religiöse Bekundungen von Lehrern ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls untersagen darf (Az. 2 AZR 499/08). Insofern bestehen gute juristische Aussichten für den Erhalt des Neutrali­tätsgesetzes. Sofern der Berliner Senat es nicht politisch kippt."

Fazit: "Gegen die Beibehaltung des Berliner Neutralitätsgesetzes gibt es auch nach der jüngsten Gerichts­entscheidung keine ernsthaften juristischen Bedenken. Im Gegen­teil. Die übrigen Bundesländer sollten sich ein Beispiel an dem Gesetz nehmen und ebenfalls entsprechende Regelungen erlassen. Das Neutralitätsgesetz ist eine vorbildliche Rechtsnorm in einem Staat, in dem Menschen unterschiedlicher weltanschaulicher Über­zeugungen zusammenleben."

Zum Artikel von Jacqueline Neumann "Kurs halten beim Berliner Neutralitätsgesetz" in MIZ 4/2018: hier