Neuer Anschub für bekenntnisfreie Schulen

In einem aktuellen Gastbeitrag im hpd beschäftigt sich ifw-Beirat Hartmut Kreß mit der Initiative der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zur Einführung bekenntnisfreier Schulen in Deutschland.

Kreß legt in seinem Beitrag überzeugend dar, warum bekenntnisfreien Schulen in der hiesigen pluralistischen Gesellschaft der Vorzug zu geben ist. In solchen Schulen soll kein traditioneller konfessioneller Religionsunterricht mehr erteilt werden:

"In der Bundesrepublik erkennen die Kirchen sogar selbst, dass das traditionelle Unterrichtsfach nicht mehr haltbar ist, und bemühen sich deshalb um Reformen. Hierbei werden sie von verschiedenen Bundesländern unterstützt. Allerdings bleiben die Reformversuche – unter anderem in Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen – widersprüchlich und unzureichend. Es ist an der Zeit, einen Schritt weiterzugehen, echte Veränderungen in Gang zu bringen und den herkömmlichen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht durch ein übergreifendes konfessionsneutrales Fach zu ersetzen, in dem Ethik und Religionskunde behandelt werden."

Sodann erläutert Kreß, der sich bereits in einem Band der ifw-Schriftenreihe ausführlich mit dem Verhältnis von Ethik- und Religionsunterricht auseinandergesetzt hat (Open Access), dass das Grundgesetz diese Möglichkeit in Art. 7 Abs. 3 ausdrücklich vorsieht. Darüber hinaus geht er auf die historischen Hintergründe sowie die entsprechende Vorgängervorschrift in der Weimarer Reichsverfassung ein.

Hiernach stellt Kreß den konstruktiven Praxisvorschlag der GEW vor:

"Der Vorschlag lautet, dass Schulgremien, in denen die verschiedenen Gruppen – Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte, Schüler*innen – vertreten sind, das Recht haben sollen, bei ihrem Schulträger den Status ihrer Schule als "bekenntnisfrei" zu beantragen. Hierfür müssen die einzelnen Bundesländer eine gesetzliche Grundlage schaffen. In den bekenntnisfreien Schulen soll kein konfessioneller Religionsunterricht mehr stattfinden und stattdessen ein Pflichtfach Ethik/Religionskunde unterrichtet werden – in der Formulierung der GEW: "ein verpflichtendes Fach zur ethischen, philosophischen und religionskundlichen Meinungs-, Willens- und Wertebildung". Hiermit wird gewährleistet, dass sich die Schüler*innen – anders als bislang – gemeinsam mit Themen der Wert- und Sinnorientierung befassen und sie auf diese Weise im heutigen Pluralismus Dialog und Toleranz einüben. Falls eine genügende Zahl von Schüler*innen dies wünscht, können – so schlägt die GEW vor – an der Schule auf freiwilliger Basis zusätzlich Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, in denen es bekenntnisgebunden um eine bestimmte Religion oder um Lebenskunde geht."

und konstatiert schließlich:

"Im Ergebnis ist festzuhalten: Es ist ein Schritt nach vorne, dass die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft das aus der Weimarer Republik entlehnte, im Grundgesetz verankerte Modell der bekenntnisfreien Schule neu in den Vordergrund gerückt hat. Die Option dürfte auf jeden Fall für Gesamtschulen, für Schulen mit einem hohen Anteil von Kindern und Heranwachsenden mit Migrationshintergrund und für berufsbildende Schulen interessant sein. Auf Dauer könnte sie weitflächig relevant werden. Es liegt an den Bundesländern, diese Möglichkeit, die das Grundgesetz aus guten Gründen eröffnet hat, in ihre Schulgesetzgebung zu integrieren."