Neuer Gesetzesentwurf für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Heute wurde bekannt, dass Abgeordnete mehrerer Fraktionen des Deutschen Bundestages noch in der laufenden Legislatur einen Gesetzesentwurf im Hinblick auf die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs einbringen wollen.

Nach Bericht der Süddeutschen Zeitung und vielen weiteren Medien wollen die Abgeordneten Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisieren.

Nach dem Gesetzesentwurf sollen außerdem auch die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden und die derzeit bestehende Wartefrist zwischen der Pflichtberatung und dem Eingriff soll aufgehoben werden. Geregelt werden sollen die Abbrüche fortan im Schwangerschaftskonfliktgesetz und nicht mehr im Strafgesetzbuch.

Der Entwurf greift damit den Vorschlag der Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf, die vor wenigen Wochen auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt haben, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. von der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und dem Institut für Weltanschauungsrecht (ifw), unterstützt wird. Ebenso wie die drei Professorinnen es vorschlagen, sieht der Gesetzesentwurf der Abgeordneten eine "Umwidmung" des § 218 StGB vor. Durch § 218 StGB-neu sollen fortan nämlich nur noch Schwangerschaftsabbrüche gegen oder ohne den Willen der Schwangeren sanktioniert werden. Die stellvertretende ifw-Direktorin Jessica Hamed kommentierte das seinerzeit mit den Worten: "§ 218 StGB, der zahlreichen Frauen viel Leid brachte, auf diese Weise zum Schutze ihrer Rechte umzuwidmen, ist ein durchaus charmanter Einfall."

Die Abgeordneten der Grünen Ulle Schauwes erklärte nach dpa-Meldung gemeinsam mit der SPD-Abgeordneten Carmen Wegge: "Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann."

Der Antrag soll Medienberichten zufolge im Laufe des Tages eingereicht werden. Dann wird auch bekannt werden, wieviele Unterstürzer*innen der Vorstoß auf sich vereinen konnte.

Das Gesetzesvorhaben wird von Hamed begrüßt: "Die fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative ist erfreulich und zeigt den Willen der Abgeordneten, dass kleine historische Zeitfenster für eines der zentralen Anliegen der Frauenbewegung zu nutzen und zumindest in Ansätzen die dogmatischen Brüche der aktuellen Gesetzeslage aufzulösen."

Update: Der Gesetzentwurf mit allen Unterstützer*innen ist nun öffentlich.

von ifw-Direktorium