Petition zur Streichung des "Gotteslästerungsparagraphen" abgelehnt

gbs | Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags hat die von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon eingereichte Petition zur Streichung des sogenannten Gotteslästerungsparagraphen 166 StGB abgelehnt. Die Petition wurde einen Tag nach dem Anschlag auf die französische Satirezeitschrift "Charlie Hebdo" beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. In der Begründung der Petition hieß es, der Paragraph habe in der Praxis "zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden".  (Weiterlesen)