Der rechtliche Rahmen kirchlicher Verbotskonzepte zur Suizidassistenz in stationären Pflegeeinrichtungen

Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 13 | 24. Juni 2026

Der rechtliche Rahmen kirchlicher Verbotskonzepte zur Suizidassistenz in stationären Pflegeeinrichtungen. Zur Unwirksamkeit heimvertraglicher Ausschlussklauseln und zu den verfassungsrechtlichen Grenzen von Haus- und Besuchsverboten

von Robert Roßbruch

Mit Leitlinien zum Umgang mit Suizidwünschen in Einrichtungen katholischer Trägerschaft versuchen die Deutsche Bischofskonferenz und der Deutsche Caritasverband, die Ablehnung der Suizidassistenz institutionell zu verfestigen. Dies soll namentlich durch heimvertragliche Ausschlussklauseln sowie durch Haus- und Besuchsverbote gegenüber suizidhilfebereiten Dritten geschehen.

Der Beitrag zeigt, dass beide Instrumente an erhebliche rechtliche Grenzen stoßen:

  • Heimvertragliche Verbotsklauseln erweisen sich angesichts des vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Rechts auf selbstbestimmtes Sterben als mit § 307 BGB regelmäßig unvereinbar; ihre Struktur legt darüber hinaus eine Prüfung am Maßstab des § 138 BGB nahe.
  • Haus- und Besuchsverbote scheitern jedenfalls in genereller Form an der grundrechtlichen Stellung des Bewohnerzimmers als geschütztem Wohnraum und an der Pflicht, die Inanspruchnahme freiwillig angebotener Suizidhilfe nicht faktisch leer laufen zu lassen. Das Recht der Kirchen zur selbstständigen Ordnung ihrer inneren Angelegenheiten legitimiert die institutionelle Nichtmitwirkung, nicht aber die Verhinderung privater Freiheitsausübung im Wohnbereich des Bewohners.

Die gesamten Ausführungen (pdf 10 Seiten) können Sie hier nachlesen.