Reform des Schulgesetzes in Niedersachsen

Nds. Kultusministerium: Der Niedersächsische Landtag hat ein Gesetz zur Verankerung der Pflichten von Schülerinnen und Schülern im Niedersächsischen Schulgesetz beschlossen und damit die Vollverschleierung verboten. In seiner Neufassung lautet § 58 Abs. 2 NSchG nunmehr wie folgt:

"Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen. Sie dürfen durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens nicht in besonderer Weise erschweren. Dies gilt nicht, wenn einzelne Tätigkeiten oder besondere gesundheitliche Gründe eine Ausnahme erfordern."

"Mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs übernimmt der Gesetzgeber für einen gesellschaftlich umstrittenen Regelungskomplex die Verantwortung und schafft eine klarere und damit praxisgerechtere Rechtsgrundlage zum Umgang mit der Gesichtsverschleierung von Schülerinnen in Schule. Wir schaffen damit die notwendige Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit in Bezug auf konkrete Mitwirkungsrechte und Mitwirkungspflichten der Schülerinnen und Schüler", so die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt zur Verabschiedung des Gesetzes im Rahmen der Landtagssitzung am 16.08.2017.