Missbrauchsskandal: FAZ-Interview mit Reinhard Merkel zu den Versäumnissen von Kirche, Politik und Justiz

Im Interview mit der FAZ vom 12. Dezember 2018 spricht Prof. Dr. Reinhard Merkel über die deutschlandweiten Strafanzeigen, Versäumnisse von Kirche, Politik und Justiz und mögliche Reformen: "Kirchlicher Missbrauch: Wenn der Staat seine Ermittlungspflicht vernachlässigt, beginnen die Normen zu erodieren". Reinhard Merkel ist Mitglied im Deutschen Ethikrat, Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) und einer der sechs Strafrechtsprofessoren, die im Oktober 2018 deutschlandweit 27 Strafanzeigen zur Aufklärung des Missbrauchsskandals der katholischen Kirche eingereicht haben. 

In dem Interview regt Reinhard Merkel an, an den Oberlandesgerichten zumindest vorübergehend informelle, auf kirchlichen Missbrauch spezialisierte Stellen einzurichten. So seien vor Jahrzehnten auch die Staatsanwaltschaften entstanden, die Wirtschaftskriminalität verfolgen. "Es wäre Sache der Generalstaatsanwälte, eine solche Neuverteilung vorzunehmen. Sie könnten kompetente Staatsanwälte damit beauftragen, sich speziell mit dem Thema Missbrauch zu befassen. An anderer Stelle müssten diese natürlich entlastet werden, damit die gesetzlich gebotenen Ermittlungsverfahren schnell genug in Gang kommen", so Merkel.

Laut FAZ unterstellen einige Staatsanwaltschaften, dass die deutschlandweiten ifw-Strafanzeigen politische Zwecke verfolgen würden. Merkel weist diesen Vorwurf als "Nonsens" zurück. Und kontert: "Welche politischen Zwecke sollten das sein? Wir verfolgen die Zwecke des Rechtsstaats. Im Übrigen gehören wir ganz unterschiedlichen politischen Richtungen an. Holm Putzke ist CSU-Kreisvorsitzender, ich bin seit langem SPD-Mitglied, die politischen Neigungen der anderen Kollegen kenne ich nicht. Mit Parteipolitik hat das alles nichts zu tun."

Laut FAZ haben auf die Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz vom September 2018 sechs der 27 Staatsanwaltschaften reagiert, drei infolge der ifw-Anzeige Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt eingeleitet und 20 Staatsanwaltschaften prüfen die Anzeige noch.

Dazu Merkel: "Ich weiß, dass die Staatsanwaltschaften überlastet sind und dass der reguläre Gang solcher Dinge dauert. Ich habe aber den leisen Eindruck, dass unsere Anzeige einige Staatsanwaltschaften verärgert hat. Jedenfalls scheinen keine besonderen Anstrengungen stattzufinden, sich in dieser Sache zu beeilen. Dabei ist auch wegen der drohenden Verjährungen Eile geboten. Es handelt sich im Übrigen um einen Vorgang, der die katholische Kirche als eine wichtige Institution dieses Landes moralisch wie strafrechtlich gravierend belastet. Da sollte man nicht einschnappen, sondern besonders schnell agieren."

Hingegen meinen die meisten Staatsanwaltschaften laut FAZ, dass es an konkreten Anhaltspunkten im Sinne von § 152 Absatz 2 Strafprozessordnung fehle, vor allem könnten sie aufgrund der Anonymisierungen in der MHG-Studie keine Beschuldigten ausmachen. Merkel findet diese Interpretation der Strafprozessordnung und der MHG-Studie "zum Kopfschütteln falsch". Denn wenn anonymisiert wurde, hieße das ja, dass die belastenden Akten vorhanden sind.
Der saloppe Umgang mit dem Legalitätsprinzip sei "objektiv pflichtvergessen", und Staatsanwaltschaften ziehen nun auf sich selbst Beschwerden, zum Beispiel Klageerzwingungsverfahren von Opfern.

Zu den umstrittenen Äußerungen der niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza (CDU), dass es gegenwärtig den Staatsanwaltschaften nicht möglich sei zu ermitteln, weil sie nicht einfach "ins Blaue hinein" in die Kirchenarchive gehen könnten, sagt Merkel: "Ich weiß gar nicht, wie man als Justizministerin so etwas sagen kann. Selbstverständlich kennt die Strafprozessordnung Ermittlungen gegen Unbekannt. Jeder Stammtischbesucher weiß das und § 69 Absatz 1 der Strafprozessordnung setzt es voraus."

Merkel benennt in dem Interview auch die Grenze des Strafrechts, "aber was hier von staatlicher Seite bisher geschehen ist, reicht einfach nicht". Hierzu zitiert er den Strafrechtsskeptiker, Jan Philipp Reemtsma: "Er hat das so formuliert: Wenn Sie Opfer eines schweren Verbrechens geworden sind und Ihnen die Gesellschaft und der Staat nicht offiziell bestätigen, dass das, was Ihnen geschehen ist, kein Unglück, sondern Unrecht war, dann werden Sie in dieser Gesellschaft nicht mehr heimisch."