Religiös-weltanschauliche Neutralität – ein unverstandener Schlüsselbegriff
Ein Aufsatz von ifw-Direktoriumsmitglied Dr. Gerhard Czermak.
Hinweis: Die Erstveröffentlichung erfolgte in: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV) 2024, 511-518
Der zentrale religionsverfassungsrechtliche Begriff Neutralität ist trotz seiner starken Verankerung in den einschlägigen Gleichheits-Artikeln des GG immer noch stark umstritten. Er wird einerseits verbal anerkannt, andererseits in großem Umfang praktisch ignoriert. Es gibt aber keine verschiedenen Neutralitäten, sondern nur eine, die durch Gleichbehandlung, Nichtidentifikation und Unparteilichkeit geprägt ist. Neutralität als objektiv-rechtliche Rechtsregel wird ggf. in einem anspruchsvollen Prozess ermittelt, bei dem Aspekte wie pluralistisch-offene und distanzierende Neutralität oder allgemeine Begründbarkeit bzw. Wirkungsneutralität eine Rolle spielen. Neutralität ist nicht abgestuft, sondern vorhanden oder nicht.
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