"Religion gehört nicht in den Gerichtssaal! Neutralität ist [...] Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat."

Landesregierung NRW: Am 27. Februar 2018 hat das Kabinett die von Justizminister Peter Biesenbach vorgestellten Eckpunkte zur Förderung weltanschaulich-religiöser Neutralität in der Justiz und zum Verbot der Gesichtsverhüllung im Gerichtssaal gebilligt. Ziel ist es, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufzunehmen und weiterzuentwickeln. Hierzu soll zunächst ein Justizgesetz verabschiedet werden, welches Justizangehörigen untersagt, religiös oder weltanschaulich anmutende Kleidung zu tragen. Des Weiteren strebt NRW durch eine Bundesratsinitiative eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes an. Durch die Reform soll ein umfassendes Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung für sämtliche Verfahrensbeteiligte eingeführt werden. Justizminister Biesenbach erläuterte hierzu: "Religion gehört nicht in den Gerichtssaal! Neutralität ist gerade vor Gericht nicht nur eine Werteentscheidung unseres Grundgesetzes, sie ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Deswegen werden wir mit diesen Eckpunkten zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaates beitragen." (Weiterlesen)