Religionsunterricht oder Ethikunterricht? Auswege aus der Krise des konfessionellen Religionsunterrichts
Ein Vortrag von ifw-Direktoriumsmitglied Prof. Dr. Hartmut Kreß.
Die Stiftung Demokratie Saarland beschäftigte sich in einer Veranstaltung, die am 20.04.2026 in Saarbrücken stattfand, mit der krisenhaften Lage des konfessionellen Religionsunterrichts und mit möglichen Alternativen. Hierzu hielt ifw-Direktoriumsmitglied Hartmut Kreß einen Vortrag, dessen schriftliche Fassung nachfolgend wiedergegeben wird. Der Vortragsstil ist beibehalten worden. In seinem Schlussabschnitt weist der Beitrag auf die Option hin, bekenntnisfreie Schulen einzuführen, in denen anstelle des konfessionellen Religionsunterrichts alle Schüler*innen gemeinsam am Schulfach Ethik teilnehmen.
Den gesamten Vortrag können Sie hier weiterlesen, sowie als pdf herunterladen.
Das Thema, auf das ich hier in Saarbrücken eingehe, betrifft das Schulwesen und die Bildungspolitik sowie zugleich das Religionsrecht und die Religions- und Weltanschauungspolitik. Anders als in vielen europäischen Staaten wird in der Bundesrepublik Deutschland Religionsunterricht in konfessioneller Form erteilt. In den öffentlichen Schulen wird der Unterricht zum Fach Religion inhaltlich von der römisch-katholischen und von der evangelischen Kirche getragen. Daneben ist in einigen Bundesländern inzwischen ein muslimischer Religionsunterricht eingerichtet worden, für den islamische Organisationen zuständig sind; oder man trifft auf orthodoxen oder auf jüdischen oder auf sonstigen bekenntnisgebundenen Religionsunterricht. Den Schwerpunkt bildet jedoch der Unterricht der beiden christlichen Konfessionskirchen.
Im Folgenden werde ich zunächst ansprechen, dass dieser konfessionelle Unterricht in eine Existenzkrise geraten ist, die sich weiter zuspitzt. Mein Referat wird 7 Abschnitte enthalten, um das Thema zu beleuchten. Und um sofort zu sagen, worauf meine Überlegungen hinauslaufen: Es ist an der Zeit, Wissen und Kenntnisse über Religion in den öffentlichen Schulen anders und neu zu organisieren. Dabei kann man an schon Bestehendes anknüpfen, nämlich an das bereits vorhandene Schulfach Ethik. Im Rahmen des Faches Ethik können den Heranwachsenden ebenfalls Fragestellungen, Aussagen und Sachverhalte der Religionen vermittelt werden. Würde man das Fach Ethik ausbauen, böte dies die Chance, aus den Dilemmata und aus der Sackgasse herauszuführen, in die der herkömmliche Religionsunterricht geraten ist.
Hierauf zielt mein Referat ab. Doch nun der Reihe nach. Lassen Sie mich mit einem Problemaufweis, einer Problemskizze einleiten.
1. Der derzeitige konfessionelle Religionsunterricht – ein Schulfach in der Krise
Die Krise des jetzigen Unterrichtsfachs lässt sich bereits quantitativ, rein zahlenmäßig erkennen. Dies zeigen aktuelle Daten aus dem benachbarten Bundesland Rheinland-Pfalz. Dort besucht im laufenden Schuljahr 2025/2026 der relativ größte Teil der Schülerinnen und Schüler den Ethikunterricht (169.000 Schüler*innen). Der katholische oder der evangelische Religionsunterricht findet jeweils weniger Anklang: 140.000 bzw. 118.000 Schüler*innen. Der Trend in Rheinland-Pfalz ist eindeutig: Die Zahl der Ethikschüler*innen hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt.
Derselbe Trend ist überall zu beobachten. Nur noch ein einzelnes Beispiel: München, die Landeshauptstadt des traditionell katholischen Bayern. Zu München liegen Zahlen für die dortigen allgemeinbildenden Schulen vom Schuljahr 2023/2024 vor: gut 39.000 Schüler*innen besuchten den römisch-katholischen, ca. 18.000 den evangelischen Unterricht, knapp 5.000 einen sonstigen Religionsunterricht; der größte Teil – und zwar nicht nur der relativ, sondern der absolut größte Anteil: mehr als 70.000 Heranwachsende – hat sich für Ethik entschieden.
Soweit einige Zahlen zu der Tendenz, die bei uns zugunsten des Ethikunterrichts eingesetzt hat.
Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn empirisch die Einschätzung und Einstellung in der gesamten Bevölkerung erfragt wird. Ich muss sagen, dass die Eindeutigkeit der Ergebnisse auch mich überrascht hat. In groß angelegten Meinungsbefragungen ging es darum, ob die befragten Mitbürgerinnen und Mitbürger das Modell des bisherigen konfessionellen Religionsunterrichts befürworten oder ob sie stattdessen ein Schulfach Ethik vorziehen würden.
Im Jahr 2022 kam das Marktforschungsinstitut GfK in Nürnberg zu dem Ergebnis: 28 % der Befragten votierten für den bisherigen Religionsunterricht, wohingegen sich 72 % für eine Alternative aussprachen, nämlich für ein Pflichtfach Ethik, entweder mit zusätzlich freiwillig wählbarem Religionsunterricht oder ganz allein. Sogar in den religiös gebundenen Teilen der Bevölkerung, also bei katholisch oder evangelisch gebundenen Menschen, votierte die Mehrheit für Ethik statt Religion.
Das gleiche Ergebnis erbrachte 2023 eine empirische Untersuchung der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Resultat fiel sogar noch eindeutiger zulasten der bisherigen Religionslehre aus. Zusätzlich interessierte sich die evangelische Studie dafür, wie die Befragten im Nachhinein ihren Religionsunterricht bewerteten. Rückblickend sagte nur ein Drittel der Befragten, der Religionsunterricht habe für sie einen "Mehrwert für das Leben" erbracht; weniger als ein Fünftel bejahte die Aussage, dass er zur Orientierungsfähigkeit beigetragen habe.
Solche empirisch gewonnenen Aussagen belegen: Der herkömmliche Religionsunterricht ist zum Krisenfall oder zum Sanierungsfall geworden. Dies spiegelt sich auch im Schulalltag wieder. In manchen Regionen Deutschlands, etwa im Ruhrgebiet, haben die Kirchen größte Schwierigkeiten, den Religionsunterricht in allen Jahrgängen überhaupt aufrecht zu erhalten – mangels Nachfrage.
Soweit ein Eindruck zur heutigen Situation. Ich vertiefe ihn, indem ich kursorisch auf die Geschichte des schulischen Religionsunterrichts zurückblicke.
2. Kritik am Religionsunterricht schon seit dem 19. Jahrhundert
Das Schulfach Religion, das heute anzutreffen ist, geht auf das frühe 19. Jahrhundert zurück. In Preußen wurde es vor gut 200 Jahren vom Staat eingeführt. Der preußische Staat wollte die Kirchen, insbesondere die evangelische Kirche in Dienst nehmen, um die Heranwachsenden in den "christlichen Staat" einzuweisen und um gehorsame Untertanen zu erziehen. Die evangelische Kirche ließ sich hierauf ein. Denn sie war sehr staatstreu; und sie meinte aufgrund einer Bibelstelle, die Obrigkeit sei von Gott eingesetzt worden. Inhaltlich war dieser staatlich verordnete Religionsunterricht als Lern- und Katechismusunterricht angelegt, der den heranwachsenden Untertanen die Dogmen der Kirche einzuprägen hatte. Im 19. Jahrhundert galt er für die Volksschulen als das zentrale Schulfach, das täglich unterrichtet wurde, mit besonders vielen Unterrichtsstunden.
Doch schon im 19. Jahrhundert wurde der schulische, von den Kirchen veranstaltete Religionsunterricht kritisiert. Zu den Kritikern gehörte der bekannte Pädagoge Adolph Diesterweg, der von 1790 bis 1866 lebte. Er ging so weit, für die Abschaffung des konfessionellen Religionsunterrichts zu plädieren. Vor allem Zweierlei wandte er gegen ihn ein: Inhaltlich lehre dieser Unterricht die Dogmen der Kirche. Das könne nicht einleuchten, weil die Autorität der Kirche und der Geistlichen in der Gesellschaft ständig abnehme. Außerdem sei nicht einzusehen, dass die Kinder im Schulunterricht voneinander getrennt werden, damals in katholische, evangelische und als Minderheit jüdische Kinder.
Seine beiden Argumente – mehr als 150 Jahre alt – lassen sich auf die Gegenwart übertragen. Der Stellenwert, den die Kirchen in der Gesellschaft und für die Gesellschaft besitzen, ist heutzutage noch sehr viel stärker abgeschmolzen als zu Diesterwegs Zeiten im 19. Jahrhundert; und: Durch den Religionsunterricht werden die Kinder in der Schule aufgrund ihrer Religion voneinander getrennt.
Sodann erwähne ich noch eine weitere kritische Stimme aus früherer Zeit, nämlich den Vordenker der Rechtswissenschaften Hugo Preuß. Er wird als der Architekt der Weimarer Reichsverfassung bezeichnet und war im Jahr 1919 Reichsinnenminister. In den Jahren um 1900 war Hugo Preuß Stadtverordneter in Berlin gewesen. Im Jahr 1906 schrieb er, der Religionsunterricht sei zu "einer hundertjährigen Leidensgeschichte" geworden. Was verbirgt sich hinter seiner Äußerung?
Hugo Preuß war selbst unreligiös bzw. nichtreligiös; von Geburt her war er Jude. In seinen Schriften und in seinen politischen Reden setzte er sich für den Schutz von Minderheiten ein. Ihm stand vor Augen, wie sehr jüdische Kinder und jüdische Lehrkräfte in den damaligen Schulen zu leiden hatten und benachteiligt wurden. Und hierzu trug wesentlich der christlich-kirchlich erteilte Religionsunterricht bei. Dieser Unterricht war notorisch antijüdisch; er war eingebunden in die damalige extrem starke kirchliche Judenfeindschaft. Damals war es ein tragendes Merkmal des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts, andere Religionen abzulehnen.
Hiermit habe ich historische Hypotheken des Religionsunterrichts angedeutet. Im Kern ist zu sagen: 1.: Der konfessionelle Religionsunterricht in den Schulen wurde im 19. Jahrhundert vom autoritären Obrigkeitsstaat eingeführt; und 2.: Dieser Religionsunterricht, den die Kirchen veranstalteten, war inhaltlich doktrinär und intolerant.
Was das Letztere anbelangt, so ist in der Gegenwart sicherlich eine Verbesserung eingetreten. Seit einigen wenigen Jahrzehnten ist der Religionsunterricht – endlich – inhaltlich geöffnet worden. Er behandelt auch Religionskritik; und er ist nicht mehr abweisend und intolerant gegenüber anderen Religionen, schon gar nicht gegenüber dem Judentum. In dieser Hinsicht ist der kirchliche Religionsunterricht modern geworden und hat sich positiv verändert.
Trotzdem befindet sich das Schulfach heute in der Auszehrungskrise, über die ich eingangs berichtet habe. Es wird in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert; die Zahl der Schüler*innen, die an ihm teilnehmen, sinkt permanent; und es ist noch ein weiteres Problem zu betonen.
3. Ein heutiges Schlüsselproblem: Die Aufspaltung der Schülerinnen und Schüler durch den Religionsunterricht
Soeben habe ich erwähnt: Schon im 19. Jahrhundert wurde kritisiert, dass der Religionsunterricht die Kinder und Heranwachsenden voneinander trennt. Damals spaltete er sie vor allem in "evangelisch" und "katholisch" auf. Nun ist unsere heutige Gesellschaft religiös hochpluralistisch. Im Schulwesen wurde hieraus die Konsequenz gezogen, den bekenntnisgebundenen Unterricht in zahlreichen Versionen erteilen zu lassen. So finden im Bundesland Hessen zurzeit zwölf verschiedene Religionsunterrichte nebeneinander statt: evangelisch, katholisch, muslimisch gemäß Ditib, sodann gemäß der Ahmadiyya-Bewegung, sowie alevitisch, darüber hinaus jüdisch, altkatholisch, mennonitisch, syrisch-orthodox, sonstig orthodox, unitarisch und im Sinn der humanistischen Bewegung – und daneben der Ethikunterricht.
Diese Vielzahl von religiösem Parallelunterricht ist schon allein schulorganisatorisch schwer zu bewältigen. Vor allem ist es pädagogisch, bildungspolitisch und kulturell unbefriedigend, dass Schüler*innen sich mit religionsbezogenen Themen, also mit Fragen der Sinngebung und der Lebensgestaltung, getrennt beschäftigen. Es wäre viel konstruktiver, wenn sie ihnen gemeinsam nachgehen würden. Hierdurch würden in der Schule zudem der Dialog zwischen den verschiedenen religiösen Gruppen und praktische, alltägliche Toleranz eingeübt.
Auf dieses wichtige Anliegen werde ich wieder zurückkommen. Zunächst werfe ich die Frage auf: Wie sieht die Resonanz der Politik auf die Organisationskrise und auf die Akzeptanzkrise aus, in die der konfessionelle Religionsunterricht geraten ist?
4. Derzeitige politische Reformbemühungen und ihre Schwierigkeiten
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Bundesländer für die Bildungs- und Schulpolitik zuständig. Daher bemühen sich die verschiedenen Bundesländer, auf die Krise bzw. auf einen sich anbahnenden Kollaps des herkömmlichen Religionsunterrichts zu reagieren. Ich erwähne im Folgenden ganz abgekürzt die drei Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Bayern. Dabei zeigt sich: Es ist eine Quadratur des Kreises, das bisherige System des konfessionellen Religionsunterrichts zeitgemäß reformieren und gegenwartsgerecht fortentwickeln zu wollen. Die Schwierigkeiten beruhen auch auf den Vorgaben, die das Grundgesetz für den konfessionellen Religionsunterricht enthält. Auf das Grundgesetz werde ich etwas später in Abschnitt 5 meines Referats noch gesondert zu sprechen kommen.
Als Erstes ein Blick auf den Stadtstaat bzw. das Bundesland Hamburg. Dort wurde im vergangenen Jahrzehnt ein – so die offizielle Bezeichnung – "Religionsunterricht für alle" eingeführt. Den Hintergrund bildet eine Idee, die eigentlich Zustimmung verdient: Im Religionsunterricht sollen die Kinder und Heranwachsenden nicht länger voneinander getrennt werden. Daher brachte die Hamburger Stadtregierung in Gang, dass das Fach Religion multireligiös erteilt wird, nämlich evangelisch, katholisch, muslimisch, jüdisch sowie alevitisch. Fünf Kirchen bzw. Religionen sind in einem Fach vereinigt worden.
Ein Haken an dem Hamburger Projekt: So wie es angelegt worden ist, ist es unschlüssig. Der Hamburger Senat möchte, dass der Unterricht, den die fünf genannten Kirchen oder Religionsgemeinschaften gemeinsam tragen, unverändert ein konfessioneller, also ein bekenntnisgebundener und bekenntnishafter Unterricht im Sinn des Grundgesetzes sein soll. Diese Absicht kollidiert mit den Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht für den konfessionellen Religionsunterricht genannt hat. Laut Bundesverfassungsgericht muss sich ein grundgesetzkonformer konfessioneller Unterricht zu einer ganz bestimmten religiösen Wahrheit bekennen. Im Hamburger Religionsunterricht werden aber fünf Religionen addiert. Zahlreiche, vor allem rechtswissenschaftliche Stimmen haben darauf hingewiesen, dass dieses multireligiöse Konstrukt kein bekenntnisgebundener Religionsunterricht im Sinn des Grundgesetzes mehr ist.
Außerdem zielt der Hamburger Senat darauf ab, dass an dem sogenannten "Religionsunterricht für alle" in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 möglichst sämtliche Schüler*innen teilnehmen. Auch diejenigen Kinder, die überhaupt keiner Kirche oder Religion angehören, sollen ihn besuchen; sie werden von Staats wegen in ihn hineingedrängt. Dies geschieht ungeachtet dessen, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung in Hamburg nichtreligiös ist. Der springende Punkt ist nun: Im Sinn des Grundgesetzes ist der Besuch des konfessionellen Religionsunterrichts prinzipiell freiwillig; Schüler*innen mit einem anderen Bekenntnis oder ohne Bekenntnis dürfen auf keinen Fall in ihn hineingedrängt werden. Der Stadtstaat Hamburg schiebt diese Vorgabe des Grundgesetzes beiseite. Verschärfend kommt hinzu: Im Unterschied zu anderen Bundesländern bietet der Stadtstaat Hamburg für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 zum bekenntnishaften Religionsunterricht keine Ausweichmöglichkeit an. Ein Ersatzfach Ethik ist für diese Schulklassen in Hamburg bis heute nicht eingeführt worden. Hiermit hat sich die Hamburger Regierung in eine Position manövriert, die völlig inakzeptabel ist.
Und nun zu Niedersachsen. Dort wird ganz aktuell ein neuartiger Religionsunterricht eingeführt, der als "Christlicher Religionsunterricht" bezeichnet wird. In diesem "Christlichen Religionsunterricht" sollen der bisherige evangelische und der katholische Unterricht zusammengefasst werden. Das Motiv liegt auf der Hand: Man möchte sicherstellen, dass der konfessionelle Unterricht trotz sinkender Nachfrage weiterhin stattfindet. In Zukunft sollen sowohl evangelische als auch katholische Lehrkräfte dieses neue Fach "Christlicher Religionsunterricht" unterrichten können.
Eine Schwierigkeit des niedersächsischen Modells besteht darin, dass es gar keine "christliche Kirche" gibt, die das neugeschaffene Fach tragen könnte. Vielmehr sind nur die evangelischen und die katholischen Konfessionskirchen vorhanden. Rechtlich ist es ein Drahtseilakt, dass in Niedersachsen künftig evangelische Lehrkräfte auch die Inhalte der katholischen Kirche unterrichten sollen, und umgekehrt. Dies steht nämlich im Konflikt mit den Vorgaben aus dem Grundgesetz. Im Sinn des Grundgesetzes soll im konfessionellen Religionsunterricht für die Lehrkraft das, was sie unterrichtet, zugleich das eigene höchstpersönliche Bekenntnis sein. Es wäre abendfüllend, wenn ich darlegen würde, wie Staat und Kirchen in Niedersachsen die verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten ihrer Konstruktion zu bewältigen versuchen, ohne dass dies letztlich überzeugen könnte.
Aus einem bestimmten Grund blicke ich noch auf Bayern. Dort möchte man möglichst nah beim traditionellen konfessionellen Modell bleiben. Evangelische und katholische Religion wird durchgängig getrennt erteilt. Doch auch Bayern ist pluralistisch. Daher bricht die Frage auf, wie muslimische Kinder und Jugendliche in puncto Religionsunterricht zu ihrem Recht gelangen können. Hierzu kam vor fünf Jahren, im Jahr 2021, in Bayern eine interessante Lösung zustande. Die bayerische Staatsregierung war der Meinung, es sei nicht ratsam, einen muslimischen bekenntnishaften Unterricht analog zum evangelischen oder katholischen zu etablieren. Dann hätte man mit islamischen Verbänden kooperieren müssen. Hierzu nahm die bayerische Regierung die wohlbekannten Einwände ernst: Die muslimischen Verbände, die religiöse Ansprechpartner sein könnten, gelten zu einem erheblichen Teil als problematisch, z.B. wegen zu enger Anbindung an den türkischen Staat oder wegen Fundamentalismus. Außerdem repräsentieren diese Verbände nur einen kleinen Teil der hier lebenden Muslime. Deshalb wählte Bayern einen anderen Weg: Der bayerische Staat gestaltet und veranstaltet den muslimischen Unterricht selbst. Dieser ist dann aber kein bekenntnishafter, konfessioneller Religionsunterricht im Sinn des Grundgesetzes mehr. Der staatlich verantwortete Islamunterricht in Bayern ist vielmehr ein Religionskundeunterricht.
Das heißt: Einerseits bleibt Bayern beim herkömmlichen Modell des bekenntnishaften Religionsunterrichts, den einzelne Kirchen oder Religionen, besonders die katholische und die evangelische Kirche, tragen. Andererseits durchbricht Bayern dieses Modell: Der Islamunterricht wird bekenntnisneutral als Islamkunde vom Staat selbst veranstaltet. In Bayern ist daher ein Mischsystem zustandegekommen – ein Mixtum aus konfessionell-bekenntnisgebundener und religionskundlich-bekenntnisneutraler Religionslehre.
Lässt man all dies Revue passieren, ist das Ergebnis ernüchternd. Zum Religionsunterricht ist in Deutschland ein Flickenteppich entstanden. Zudem verstricken sich die verschiedenen Konzeptionen des Unterrichts rechtlich und faktisch in Schwierigkeiten und in Widersprüche. Daher sollte nach einem Neubeginn Ausschau gehalten werden. Hierauf werde ich sogleich zu sprechen kommen. Zuvor ist es sachlich aber geboten, gesondert zu beleuchten, wie sich der derzeitige Religionsunterricht aus dem Grundgesetz herleiten lässt.
5. Die verfassungsrechtliche Basis des konfessionellen Unterrichts und ihre Ambivalenz: Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz
Der Religionsunterricht ist das einzige Schulfach, das im Grundgesetz erwähnt wird. Als das Grundgesetz im Jahr 1949 verabschiedet wurde, enthielt es in Artikel 7 einen Absatz 3, der wie folgt lautet:
"Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.
Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen."
Was besagen die Sätze? Der Sache nach waren sie schon für die vorhergehenden Abschnitte relevant. Im Kern bedeuten sie: Beim konfessionellen Religionsunterricht ist der Staat nur für Äußeres und für die bloße Organisation zuständig. Seine Inhalte werden von den Kirchen oder heute auch von anderen Religionen festgelegt, z.B. von Repräsentanten des Islam, des Judentums oder der Orthodoxie. Laut Bundesverfassungsgericht müssen die Kirchen oder sonstige Religionen gewährleisten, dass in dem bekenntnisgebundenen Unterricht ihre Dogmen und ihre Moral als "bestehende Wahrheiten" dargelegt werden. Sonstige Informationen, z.B. auch Religionsvergleich, sind zulässig, dürfen aber nicht überwiegen. Sonst würde es sich um Religionskunde statt um bekenntnisgebundenen Religionsunterricht handeln.
Wichtig ist überdies: Die Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften sind nicht nur für die Inhalte ihres Unterrichts zuständig, sondern ebenfalls für die Lehrkräfte. Sie sollen darauf achten, dass die einzelnen Lehrerinnen/Lehrer bekenntnishaft in der jeweiligen Konfession verankert sind und dass sie ihr Bekenntnis aktiv vertreten. Die Religionslehrer*innen sollen – so heißt es in der Literatur immer wieder – "Bekennende" sein. Erst durch das persönliche Zeugnis der Lehrkraft werde das Schulfach Religion zu einem authentisch konfessionellen, nämlich "bekennenden" Unterricht. Daher müssen Lehrkräfte im Fach Religion von den Kirchen oder von sonstigen Religionsgemeinschaften eine Lehrerlaubnis erhalten, die ihnen im Fall der Glaubensabweichung wieder entzogen werden kann.
Wie lassen sich diese Vorgaben bewerten, die sich dem Bundesverfassungsgericht und der Literatur gemäß aus Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz ergeben? Ich beschränke mich auf zwei kritische Bemerkungen.
Erstens: Die Auffassung des Grundgesetzes, dass der Religionsunterricht die dogmatischen und moralischen Lehren der Kirchen darzulegen hat, ist heute nicht mehr tragfähig. Vor einigen Jahrzehnten hat die Religionspädagogik eine Kehrtwende vorgenommen, die plausibel ist. Aus religionspädagogischer Sicht soll der Religionsunterricht keine Vermittlung von kirchlichen Dogmen mehr sein; vielmehr soll er bei der Situation, dem Alltag und den Fragen der Kinder einsetzen. Dieses am Kind orientierte Verständnis des Religionsunterrichts ist sehr weit entfernt von dem Standpunkt, der im Jahr 1949 im Grundgesetz verankert und später vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden ist.
Zweitens: Die Lehrkräfte des konfessionellen Unterrichts sollen ihren Glauben aktiv bekennen und ihn bezeugen. Diese Vorgabe, die aus Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet wird, macht den Religionsunterricht in den Schulen des heutigen säkularen Staates zum Fremdkörper. Außerdem ist sie ethisch und grundrechtlich problematisch. Denn hiermit greifen die Kirchen auf das Innere, auf die persönlichen Werteinstellungen der Religionslehrkräfte durch. Herkömmlich nahmen die Kirchen sogar Einfluss auf die private Lebensführung. Die katholische Kirche hat sich erst im Jahr 2023 aufgrund von öffentlichem Druck davon getrennt, das Privatleben von Religionslehrkräften zu bewerten und ihnen z.B. eine Wiederverheiratung nach Ehescheidung oder eine gleichgeschlechtliche Lebensweise zu verbieten. Im Übrigen wird berichtet, dass inzwischen islamische Organisationen auf die Gesinnung und das Privatleben von potenziellen Lehrkräften des Islamunterrichts einwirken. Mit den Standards, die im heutigen säkularen Staat zu gelten haben: Schutz der persönlichen Religionsfreiheit und Schutz der Privatsphäre auch von Lehrkräften, lässt sich dies nicht vereinbaren.
Nun habe ich zur Krise des konfessionellen Religionsunterrichts und zu ihren Hintergründen manches gesagt. Die Anschlussfrage liegt auf der Hand: Wäre es nicht sinnvoll, diesen Unterricht aufzugeben und – wie in anderen Staaten – Themen der Religion in der Schule in einem anderen Rahmen zu behandeln? Dieser Frage gehe ich jetzt nach.
6. Angesichts der Krise des Religionsunterrichts: Ethik / Religionskunde als Alternative
Schon jetzt ist in Deutschland in den öffentlichen Schulen das Fach "Ethik" fest etabliert. Diese Entwicklung verstärkte sich in den 1980er Jahren. Bereits damals war der Religionsunterricht zum Krisenfall geworden; immer mehr Schüler*innen wurden abgemeldet. Politisch wurde argumentiert, die Abmeldung vom Fach Religion dürfe nicht einfach zu Freistunden führen, sondern müsse kompensiert werden. Für diejenigen Schüler*innen, die entweder von vornherein nicht am Religionsunterricht teilnehmen, etwa wegen Nichtmitgliedschaft in einer Kirche, oder die von ihm abgemeldet werden, wurde das Fach Ethik eingeführt – als sogenanntes Ersatzfach. In manchen Bundesländern firmiert der Ethikunterricht unter anderem Namen, z.B. Praktische Philosophie, Werte und Normen oder Philosophieren mit Kindern. Im Großen und Ganzen ist er in der Bundesrepublik Deutschland flächendeckend ausgebaut. Konzeptionell und didaktisch ist er breit erprobt – im Bundesland Berlin sogar schon jetzt als Pflichtfach, das von allen Schüler*innen besucht wird. Aufgrund der Probleme des Fachs Religion sollte man in der Gegenwart in der gesamten Bundesrepublik daran denken, Ethikunterricht nicht nur als Ausweich- bzw. Ersatzfach für das Fach Religion anzubieten, sondern ihn für alle Schüler*innen zum verbindlichen Pflichtfach zu machen, sodass er das Fach Religion ablöst.
Dieses Anliegen lässt sich noch vertieft begründen. Kulturgeschichtlich hat sich in der Moderne gegenüber dem Mittelalter und der frühen Neuzeit ein Einschnitt ereignet. In der älteren Vergangenheit war die Religion – im Abendland: das Christentum, die christlichen Kirchen – die ideelle Grundlage von Kultur und Gesellschaft gewesen. Im Verlauf der Neuzeit und in der Moderne haben sich die westlichen Gesellschaften aber stark verändert. Sie wurden säkular; und die Religion wurde zu einem Gut in der Kultur neben anderen Gütern, nämlich neben dem Recht, der Wirtschaft, der Kunst, der Wissenschaft oder sonstigen Kulturgütern. Soziologisch wird Religion heute als ein Teilsystem oder als ein Subsystem der Gesellschaft interpretiert.
Auf diesen Wandel in Kultur und Gesellschaft reagierte die Ethik. Seit dem 19. Jahrhundert sind Theorien entwickelt worden, die der Ethik eine zweifache Funktion zuschreiben: Sie ist eine Disziplin, die die Güter der Kultur – also auch Kirche und Religionen – beschreibt und analysiert; zweitens denkt sie über die Werte und die Normen nach, die in der modernen pluralistischen Gesellschaft gelten sollen.
Ein solches Ethikverständnis spiegelt sich heute in den Lehrbüchern ab, die für den Ethikunterricht in der Schule inzwischen vielfältig vorliegen. Die Ethikbücher befassen sich mit den Werten, die für das Zusammenleben im Pluralismus tragend sind: Menschenwürde, Menschenrechte, Freiheit, Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Frieden und anderes; und sie setzen sich mit den Gütern oder Institutionen in Staat, Kultur und Gesellschaft auseinander, etwa mit Ehe, Partnerschaft, Familie und – nicht zuletzt – mit Religion. Kirchen und Religionen sind für den Ethikunterricht ein herausragendes Thema. Dabei wird Religion allerdings nicht bekenntnishaft und bekenntnisgebunden betrachtet, sondern religionskundlich, also informierend, reflektierend und abwägend.
Das heißt: Würde man in den Schulen ein für alle verbindliches Fach Ethik einführen, dann könnten und müssten die in der Tat wichtigen Fragestellungen des bisherigen Religionsunterrichts in diesem Schulfach aufgenommen werden. Anders als der bisherige konfessionelle Religionsunterricht, an dem die Schüler*innen prinzipiell freiwillig teilnehmen, sollte das Schulfach Ethik / Religionskunde dann ein Pflichtfach sein. Weil es kein Bekenntnisfach ist, braucht es nicht die Möglichkeit zu geben, dass Schüler*innen vom Unterricht abgemeldet werden. Die Freiwilligkeit bzw. die Abmeldemöglichkeit, die gemäß Grundgesetz für den konfessionellen Religionsunterricht besteht, kann für das Fach Ethik entfallen. Im Ergebnis ergäbe sich ein großer Vorteil: Die Kinder und Heranwachsenden würden sich in der Schule mit den Fragen von Wertorientierung, Sinnsuche, Existenzdeutung, Lebensgestaltung und Gesellschaftsgestaltung nicht mehr in getrennten Gruppen befassen müssen, je nach ihrer Kirchen- oder Religionszugehörigkeit oder ihrer Nichtzugehörigkeit zu einer Religion. Stattdessen würden diese existenziellen Orientierungsfragen von vornherein im Miteinander und im Dialog, also im Geist der Einübung von Verständigung und Toleranz erörtert.
Nun drängt sich die Frage auf: Lässt sich ein solches Pflichtfach Ethik – man könnte auch von Ethik / Religionskunde sprechen – in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich errichten? Bildungspolitisch wäre dies wünschenswert; und rechtlich ist es möglich.
7. Handlungsmöglichkeiten der Politik zugunsten eines Pflichtfachs Ethik / Religionskunde
Zunächst erwähne ich eine Option, die im Augenblick unrealistisch ist. Das Grundgesetz könnte geändert und die Garantie des konfessionellen Unterrichtsfachs in Artikel 7 Absatz 3 aus dem Grundgesetz herausgenommen werden. Dann wäre der Weg frei für ein anderes Fach, konkret für Ethik / Religionskunde. Zu einer solchen Grundgesetzänderung hat sich der Deutsche Bundestag bislang nicht entschlossen. Es wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. In Anbetracht der derzeitigen politischen Zersplitterung ist eine solche Mehrheit im Parlament auch in absehbarer Zukunft wohl nicht erreichbar.
Jedoch sind zwei andere Hebel vorhanden, um Veränderungen in Gang zu bringen. Sie beruhen darauf, dass die Hoheit über das Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland bei den Bundesländern liegt.
Eine erste Möglichkeit wäre, dass ein Bundesland Ethik bzw. Ethik / Religionskunde umstandslos zum Pflichtfach erklärt. Dies lässt sich politisch umsetzen, weil die Bundesländer das Recht haben, den Fächerkanon in der Schule zu verändern, ihn zu reduzieren oder zu ergänzen. Die Einführung eines Pflichtfachs Ethik könnte erfolgen, ohne dass die Garantie des Religionsunterrichts in Art. 7 Absatz 3 Grundgesetz angetastet würde. Die Konsequenz wäre, dass der herkömmliche konfessionelle Religionsunterricht neben dem neuen Pflichtfach Ethik formal weiterbestehen würde. In der SPD und bei Bündnis 90/Die Grünen ist dieser Ansatz bereits diskutiert worden.
Aus meiner Sicht hat diese Option freilich einen Nachteil. Sie würde wohl darauf hinauslaufen, dass der konfessionelle Unterricht auf Dauer stillschweigend, schleichend ausgehöhlt würde. Mir scheint, es wäre eindeutiger und würde der Rechtsklarheit dienen, sofort mit offenen Karten zu spielen. Hierfür steht ein Weg tatsächlich zur Verfügung.
Er kann sich sogar – ausgerechnet – auf Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz stützen, d.h. auf den Grundgesetzartikel, der für die öffentlichen Schulen den Religionsunterricht zusichert. Als der Parlamentarische Rat im Jahr 1949 das Grundgesetz beriet, hat er sich dem Druck der Kirchen gebeugt, die von ihm forderten, in der neuen Verfassung den Religionsunterricht zu verankern. Der Parlamentarische Rat hat die Forderung der Kirchen jedoch nicht vollständig erfüllt. Vielmehr hat er eine Tür offengehalten für Schulen ohne Religionsunterricht. Ich zitiere noch einmal Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz. Sein Satz 1 lautet: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach".
Diesem Satz zufolge ist für bekenntnisfreie Schulen kein Religionsunterricht vorzusehen. Was ist unter solchen bekenntnisfreien Schulen zu verstehen?
In der Bundesrepublik Deutschland werden die öffentlichen Schulen durchgängig als Gemeinschaftsschulen bezeichnet. Früher hießen sie auch Simultanschulen. Historisch stellen sie das Nachfolgemodell für die früheren Konfessionsschulen dar, d.h. für Schulen, die geschlossen evangelisch oder katholisch waren. Gegen kirchlichen Widerstand sind solche Konfessionsschulen im 20. Jahrhundert, genauer: seit den späten 1960er Jahren, durch Gemeinschaftsschulen ersetzt worden, in denen beide Konfessionen repräsentiert sind. In manchen Bundesländern, namentlich Bayern oder Baden-Württemberg, heißen sie noch heute "christliche Gemeinschaftsschulen".
Schon in der Weimarer Verfassung von 1919 war vorgesehen gewesen, dass es neben den Gemeinschaftsschulen als weitere Schulform "bekenntnisfreie" oder "weltliche" Schulen geben könne. Um ein Missverständnis abzuwehren: Das Wort "bekenntnisfrei" bedeutet nicht, dass die Schule antireligiös oder laizistisch wäre. Vielmehr soll sie religionsneutral sein – so wie es dem heutigen weltanschaulich neutralen Staat entspricht. In der Weimarer Republik waren solche bekenntnisfreien Schulen ohne konfessionellen Religionsunterricht bereits vorhanden, etwa in Berlin, in Magdeburg oder im Ruhrgebiet. Der NS-Staat hat sie zerschlagen. Als der Parlamentarische Rat 1949 über das Grundgesetz beriet, hat er sich an die Weimarer Tradition erinnert. In die neue Verfassung hat er hineingeschrieben, dass abgesehen von den Schulen mit konfessionellem Religionsunterricht ebenfalls bekenntnisfreie Schulen eingerichtet werden dürfen. Dabei braucht man sich nicht daran zu stoßen, dass es in Art. 7 Abs. 3 GG heißt: "mit Ausnahme von bekenntnisfreien Schulen". Nach deutscher Rechtsdogmatik sind Ausnahmen weit auszulegen. Sie können und sollen breit realisiert werden, wenn sie sich gut begründen lassen.
Anders als in Weimar sind in der Bundesrepublik Deutschland bekenntnisfreie Schulen bisher noch nicht anzutreffen. Neuerdings stoßen sie aber verstärkt auf Interesse. Im Jahr 2025 hat sich unter anderem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) auf Bundesebene für bekenntnisfreie Schulen ausgesprochen, die keinen konfessionellen Religionsunterricht, dafür aber verbindlichen Ethikunterricht anbieten. Aktuell, im Jahr 2026, schlägt die GEW dem Landtag in Niedersachsen vor, er möge ein Gesetz verabschieden, das die Errichtung bekenntnisfreier Schulen regelt. Dem Gesetzesvorschlag zufolge sollen Schulen vor Ort in ihrer Schulkonferenz beschließen können, den Status einer bekenntnisfreien Schule zu erhalten. Im Einvernehmen mit dem Schulträger sollen sie dies dann beim Kultusministerium beantragen können. Die GEW geht davon aus, dass vor allem Gesamtschulen, Berufsschulen sowie Schulen mit einem höheren Anteil von Schüler*innen mit Migrationshintergrund sehr daran interessiert sein werden, einen derartigen Antrag zu stellen. In solchen Schulen soll dann der Ethikunterricht, in Niedersachsen: das Fach "Werte und Normen", ein Pflichtfach sein. Herkömmlicher konfessioneller Religionsunterricht würde nicht mehr erteilt. Jedoch können auf freiwilliger Basis Arbeitsgruppen eingerichtet werden, die sich konfessionell mit Kirche oder Religion befassen, sofern sich eine genügende Anzahl von Schüler*innen meldet – so jetzt der konkrete Gesetzesvorschlag in Niedersachsen.
Das heißt: Zurzeit werden bekenntnisfreie Schulen ins Spiel gebracht. Hierdurch erhält die Debatte neuen Schub, den zum Krisenfall gewordenen traditionellen Religionsunterricht durch ein weltanschaulich neutrales Unterrichtsfach Ethik abzulösen. Die Beschäftigung mit den Themen der Religion wäre im Schulfach Ethik gut aufgehoben. Es liegt an der Politik, hierfür den Weg freizugeben.