Rezension zu Horst Groschopp: Weltliche Schulen und Lebenskunde
Horst Groschopp, Weltliche Schulen und Lebenskunde
Rezension von Prof. Dr. Hartmut Kreß, Bonn
Der Ausgangspunkt des Buches besteht darin, dass im Jahr 1920 in Berlin "weltliche Schulen" eingerichtet worden sind. Der Verfasser Horst Groschopp ist ein ausgewiesener Kenner der Materie. Er weist speziell auf die Eröffnung einer Schule in Berlin-Adlershof am 15. Mai 1920 hin. Zudem wurde in Berlin 1920 in einigen Schulen ein Fach "Lebenskunde" eingeführt, das den konfessionellen Religionsunterricht ersetzte und als "Moralunterricht" oder als "freireligiöser Unterricht" verstanden wurde (S. 12).
Hiermit ist bereits signalisiert, dass zwischen den beiden Themen – der "weltlichen Schule" und der Ablösung des traditionellen konfessionellen Religionsunterrichts – schul- und rechtsgeschichtlich ein enger Zusammenhang bestand. Abgewandelt ist ein derartiger Konnex noch heute vorhanden, und zwar aufgrund von Artikel 7 Absatz 3 des Bonner Grundgesetzes von 1949: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach." Diese Bestimmung des Grundgesetzes fußt auf einer Vorgabe, die 1919 nach heftigen Kontroversen in die Weimarer Verfassung hineingeschrieben worden war. In Artikel 149 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung hieß es: "Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach der Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen."
Ein Reichsgesetz, das zur Präzisierung und zur konkreten Realisierung vonnöten war, kam in der Weimarer Republik nicht zustande. Das vorliegende Buch erwähnt die Auslegungsprobleme und Missverständnisse, die die Verfassungsformel "bekenntnisfreie (weltliche) Schule" schon in der Weimarer Republik mit sich brachte. Richtigerweise ließ sie sich in zwei Richtungen hin auslegen (S. 27): Erstens bot sie die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen weltliche Schulen gegründet werden konnten, in die Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Bekenntnis oder ihrer Weltanschauung aufgenommen wurden; in diesen Schulen brauchte kein Religionsunterricht mehr stattzufinden. Zweitens waren Weltanschauungsschulen gemeint, in denen Kinder unterrichtet wurden, die aus Familien mit bestimmten nicht- oder nachreligiösen, freireligiösen, freigeistigen Weltanschauungen kamen. Zutreffend hebt Groschopp hervor, dass es rechtsgeschichtlich nicht stichhaltig ist, die neue Schulart allein im zweiten Sinn als Weltanschauungsschule zu begreifen (S. 25 f., S. 31). Diese Fehldeutung bzw. Engführung schlägt gegenwärtig noch auf Auslegungen durch, die zu Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz vorgetragen werden.
Allerdings blieb schon zu Weimarer Zeiten oft in der Schwebe, was mit weltlichen Schulen und mit Weltanschauungsschulen tatsächlich genau gemeint sein sollte. In den 1920er Jahren belastete dies auch die Diskussionen in der SPD, die sich aufgrund ihrer kirchenkritischen Positionen zuvor im Kaiserreich für weltliche Schulen stark gemacht hatte (S. 93). Nur ganz beiläufig erwähnt Groschopp, dass zu den Befürwortern der weltlichen Schule kein Geringerer als der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch gehörte (S. 101), der Anfang der 1920er Jahre für die SPD dem Reichstag angehörte und zeitweise Reichsjustizminister war. Angesichts der unklaren Rechtslage (ausgebliebenes Reichsgesetz) und der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen haben die weltlichen/bekenntnisfreien Schulen in der Weimarer Republik quantitativ keine große Rolle gespielt. Trotzdem waren sie teilweise ein relevanter Faktor des Schulwesens, außer in Berlin etwa in den Städten Düsseldorf oder Magdeburg.
Zusätzliche Komplikationen sind im Wort "Lebenskunde" angelegt. Auch zu Weimarer Zeiten war unklar, was unter Lebenskunde als einem Unterrichtsfach jenseits des konfessionellen Religionsunterrichts präzis zu verstehen sein sollte (S. 103). Groschopp entfaltet, welche Gruppierungen und Personen an dem Thema interessiert waren. Zu ihnen gehörten Gelehrte wie der Kieler Soziologe Ferdinand Tönnies (S. 37) oder der Pädagoge Friedrich Wilhelm Foerster (S. 46, S. 103). Nützlich wäre gewesen, wenn das Buch manche Namen genauer erläutert hätte, weil sie heute oft nur noch Fachkundigen geläufig sind. Friedrich Wilhelm Foerster besaß damals immerhin einen solchen Grad an Bekanntheit und Reputation, dass Max Weber ihn 1919 in seinem legendären Vortrag "Politik als Beruf" sogar in einer Schlüsselpassage namentlich erwähnt hat – indessen mit skeptischem Unterton: der "von mir der zweifellosen Lauterkeit seiner Gesinnung nach persönlich hochgeschätzte, als Politiker freilich unbedingt abgelehnte Kollege F.W.Foerster" (online www.textlog.de/2297.html [Abruf 22.10.2020]). So sehr Weber die Integrität Foersters würdigte, kritisierte er ihn als Vertreter einer vor- oder irrationalen moralisierenden Gesinnungsethik, der er sein eigenes Denkmodell einer rationalen Verantwortungsethik entgegensetzte.
Indirekt wirft Webers skeptische Bemerkung zugleich ein Licht auf die damaligen Ideen zur Lebenskunde, zu deren wesentlichen Protagonisten Foerster gehörte. Sie blieben tastend, oft vage und widersprüchlich. Das schulische Fach "Lebenskunde", an das man damals dachte, schillerte zwischen den Polen, "ein lebensnaher Religionsunterricht, ein Religionsunterricht der freireligiösen Gemeinden für die Kinder ihrer Mitglieder" oder "ein staatliches Ersatzfach für vom Religionsunterricht befreite Kinder" sein zu sollen; alternativ wurde es auch als "Staatsbürgerkunde" oder konträr als "Lehre zum Sozialismus" begriffen (S. 102). Mit dem Ende der Weimarer Republik erübrigten sich die diesbezüglichen Debatten.
In seinem Buch kommt Groschopp kurz noch auf den Lebenskundeunterricht zu sprechen, der gegenwärtig in Berliner Schulen vom Humanistischen Verband erteilt wird und vor Ort viel Anklang findet. Er repräsentiert eine weitere Variante der alten Lebenskundeidee, nämlich einen humanistischen Weltanschauungsunterricht als schulisch angebotene Wahlalternative zum konfessionellen Religionsunterricht (S. 33, S. 113 ff.). –
Über die in dem Buch dargelegten Aspekte hinaus lassen sich die Themen "weltliche Schule" und "konfessioneller Religionsunterricht" heutzutage – in der weltanschaulich pluralistischen Gesellschaft und im weltanschaulich neutralen, säkularen Staat – im Übrigen mit nochmals anderem Zuschnitt erörtern. Aktuell (Oktober 2020) ist für das neue Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen ein Passus vorgeschlagen worden, der den herkömmlichen Religionsunterricht problematisiert. Das Grundsatzprogramm soll auf der Bundesdelegiertenkonferenz am 20.–22. November 2020 verabschiedet werden. Dem Antrag zufolge soll es die rechts- und bildungspolitische Forderung aufnehmen, dass in der Bundesrepublik Deutschland anstelle des bisherigen, konfessionell getrennt erteilten Religionsunterrichts künftig alle Schülerinnen und Schüler "in einem gemeinsamen ... ethisch-philosophischen und religionskundlichen Pflichtfach" unterrichtet werden. Eine solche bildungspolitische Strukturreform zu initiieren, ist in der Tat überfällig.
Groschopps Buch belegt, dass die derzeitigen Reformdebatten zur Weltlichkeit des Schulsystems und zur Problematik des separierenden konfessionellen Religionsunterrichts einen langen geistesgeschichtlichen Vorlauf haben – einsetzend mit der Philanthropie der Aufklärungsepoche, verstärkt seit dem 19. Jahrhundert und besonders intensiv in der Weimarer Republik. Zur kulturgeschichtlichen Hintergrundinformation ist die Textdokumentation nützlich, die das Buch enthält (S. 145–286), u.a. mit Texten aus der Parteigeschichte der SPD oder zu den Schulartikeln in der Weimarer Verfassung.
LINK zum Buch
Horst Groschopp, Weltliche Schulen und Lebenskunde. Dokumente und Texte zur Hundertjahrfeier ihrer praktischen Innovation 1920, Alibri Verlag Aschaffenburg 2020, 292 Seiten, ISBN 978-3-86569-219-1, EUR 28,-