Die Rückständigkeit der deutschen Gesetze zur Fortpflanzungsmedizin und zur Stammzellforschung – auch eine Erblast der Kirchen
Weltanschauungsrecht Aktuell | Nummer 12 | 23. Mai 2025
von Hartmut Kreß
Die Gesetze, die in der Bundesrepublik Deutschland zur Fortpflanzungsmedizin und zur embryonalen Stammzellforschung gelten, sind veraltet. Die Kirchen hatten auf die damalige Gesetzgebung großen Einfluss genommen.
- Die staatlichen Bestimmungen zur Fortpflanzungsmedizin finden sich im Embryonenschutzgesetz, das im Jahr 1990 beschlossen wurde. Das Gesetz enthält Verbote und Restriktionen, die nicht haltbar sind. Das Gleiche gilt für das Stammzellgesetz, das im Jahr 2002 an das Embryonenschutzgesetz angelehnt worden ist.
- Der Aufsatz erörtert zwei konkrete Probleme der Gesetzeslage zur Fortpflanzungsmedizin. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kommen in Deutschland bei der Sterilitätstherapie zu viele Zwillingsschwangerschaften zustande, die für die Frau und für die erhofften Kinder sehr nachteilig sind. Sofern eine Frau aufgrund familiärer genetischer Belastungen eine Präimplantationsdiagnostik vornehmen lassen möchte, muss sie ihr Vorhaben von einer Ethikkommission genehmigen lassen. Kein anderer Staat erlegt Frauen die Hürde eines derartigen Genehmigungsverfahrens auf.
- In Deutschland darf nur sehr beschränkt an embryonalen Stammzellen geforscht werden. Laut Gesetz dürfen solche Zellen nicht in Deutschland gewonnen werden, sondern müssen aus dem Ausland importiert werden. Diese staatlich angeordnete Doppelmoral wird seit langem kritisiert.
- Der problematische Zuschnitt der deutschen Gesetze beruht wesentlich auf den Interventionen der Kirchen, die von der Politik Verbote verlangten.
Die gesamten Ausführungen (pdf 15 Seiten) können Sie hier nachlesen.