Schwangere müssen weiterhin Pränataltests auf Trisomie 21 durchführen dürfen

Immer wieder brechen Kontroversen auf, inwieweit Schwangerschaftsabbrüche nach vorgeburtlichen Untersuchungen, die Behinderungen des Fetus festgestellt haben, zulässig sein sollen. In einem aktuellen Gastbeitrag im hpd entkräftet ifw-Direktoriumsmitglied Hartmut Kreß die Einwände unter Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren.

Seit 2012 wird der "PränaTest" genutzt, um frühzeitig Belastungen von Feten auf bestimmte Chromosomenanomalien, unter anderem auf Trisomie 21 (Down-Syndrom), zu erkennen. Im Gegensatz zu invasiven Methoden wie Fruchtwasser- oder Mutterkuchenuntersuchungen funktioniert der "PränaTest" über abgenommenes Blut. Gerade dass er so unkompliziert und risikofrei ist, lässt seine Gegner argumentieren, er verleite Frauen dazu oder setze sie sogar unter Druck, den Fetus auf Trisomie 21 untersuchen zu lassen. Dem hält Kreß entgegen, die problemlose Handhabbarkeit und die Risikofreiheit eines medizinischen Verfahrens seien kein Argument gegen die Option, dass es verfügbar gemacht und in Anspruch genommen werde.

Auch die Behauptung, der Test bedeute, menschliches Leben zu selektieren und kranke Menschen oder Behinderte zu diskriminieren, entkräftet das ifw-Direktoriumsmitglied. Wenn Frauen diese Untersuchungen vornehmen würden, zielten sie weder subjektiv noch objektiv darauf ab, die Würde oder die Rechte von Menschen mit Behinderung in Zweifel zu ziehen. Gegebenenfalls wachse bei ihnen sogar bereits ein Kind mit Behinderung auf, dem sie sich unverändert zuwenden und für das sie sorgen würden. Sie würden jedoch einem (weiteren) erhofften Kind die Behinderung ersparen beziehungsweise sie ihm nicht zumuten wollen.

Zudem stellten Schwangere sich oftmals die Frage, ob sie persönlich überhaupt in der Lage wären, für ein behindert geborenes Kind angemessen zu sorgen. Ihre Besorgnisse würden dadurch verstärkt, dass für Kinder mit Behinderungen die Alltagsbedingungen sowie die schulische Versorgung faktisch oftmals unzureichend seien. Der Einwand der Diskriminierung übergehe also die individuelle Lebenssituation, die persönlichen Motive und die konkreten Umstände, unter denen Frauen sich für den Abbruch einer Schwangerschaft entschieden.

Allerdings fordert Kreß aufzuarbeiten, ob der "PränaTest" wirklich durchgängig so zuverlässig und treffsicher sei wie zunächst angenommen. Gerade bei jüngeren Frauen erbringe er zu oft ein falsch-positives Ergebnis, wodurch sie unnötig beunruhigt würden. Ein bedenklicher Trend sei zudem, dass Frauen am Ende des ersten Drittels ihrer Schwangerschaft den kassenfinanzierten "PränaTest" nutzen, dafür aber eine insgesamt aussagekräftigere, freilich kostenpflichtige Ultraschalluntersuchung (Ersttrimesterscreening) vernachlässigen. Eine umfassende ärztliche Aufklärung und Beratung sei deswegen wichtig.