Teilerfolg vor dem LAG Hamm für Chefarzt Joachim Volz
klaegerbank_hamm_06.02.2026_peter_kurz.jpg
(Foto: Peter Kurz)
In der Berufungsverhandlung des vom ifw unterstützten Rechtsstreits des Gynäkologen Prof. Dr. Joachim Volz konnte am 05.02.2026 vor dem Landesarbeitsgericht Hamm ein Teilerfolg erzielt werden. Die stellvertretende ifw-Direktorin Dr. Jessica Hamed zeigt sich gegenüber dem humanistischen Pressedienst zwar erleichtert, sieht aber die grundlegenden Rechtsfragen als ungelöst an:
"Wir freuen uns einerseits natürlich darüber, dass die Berufung im Hinblick auf die Nebentätigkeit von Herrn Volz erfolgreich war. Das bedeutet nämlich, dass Herr Volz seine Patientinnen wieder vollumfänglich betreuen und nötigenfalls auch einen Schwangerschaftsabbruch durchführen kann. Für den Moment ist das also eine große Erleichterung.
Anderseits zeigt das Urteil auch, schließlich wurde die Dienstanweisung (Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für Leib und Leben) im Rahmen seiner angestellten Tätigkeit vom Landesarbeitsgericht bestätigt, dass ein politisches Handeln dringend erforderlich ist. Eine höchstrichterliche Grundsatzentscheidung steht zwar noch aus, allerdings ist fraglich, ob es zu einer solchen in näherer Zukunft kommt. Theoretisch müsste es allenthalben derartige Klagen geben, faktisch aber ist es eine Ausnahmesituation, dass ein Arzt oder eine Ärztin den Mut aufbringt, sich gegen eine derartige Dienstanweisung zur Wehr zu setzen. Wo kein Kläger, da kein Urteil."
Weiter weist sie auf die schwierige Versorgungssituation der betroffenen Frauen in Deutschland hin und fordert eine politische Lösung – auch um den sozialen Frieden zu wahren:
"Aktuell besteht die konkrete Gefahr, dass sich die Versorgungssituation im Hinblick auf die Gewährleistung des Schwangerschaftsabbruchs – auch des nicht medizinisch indizierten! – noch weiter (siehe auch schon die jüngere ELSA-Studie) verschlechtert. Bundesweit gibt es bereits über 250 Krankenhäuser in katholischer Trägerschaft – Tendenz steigend. Der Staat hingegen ist von Verfassungs wegen verpflichtet, die Durchführbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen. Das heißt, er muss sicherstellen, dass in Krankenhäusern, die eine gynäkologische Abteilung haben, Schwangerschaftsabbrüche tatsächlich erfolgen können. Wir begrüßen daher, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits letztes Jahr dafür ausgesprochen hat, alle öffentlichen Krankenhäuser zu verpflichten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Auch die Grünen im Bundestag haben vor ein paar Tagen einen ähnlichen Vorstoß unternommen und klargestellt, dass nicht Krankenhäuser als Ganzes die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ablehnen dürfen, sondern dieses Recht aus Gewissensgründen nur den einzelnen Ärztinnen und Ärzten zusteht.
Der Beklagtenvertreter hat gestern den massiven gesellschaftlichen Konflikt, den die katholische Kirche ausgelöst hat, auf den Punkt gebracht, als er in der Verhandlung anerkannte, dass die katholische Kirche eine "besondere Position" vertrete, "die nicht mit dem übereinstimmend, was der große gesellschaftliche Konsens ist". Die Politik darf die weitere Gefährdung der Versorgungslage und des sozialen Friedens nicht mehr hinnehmen. Das gilt erst recht, wenn man bedenkt, dass sich diese Krankenhäuser vollständig von öffentlichen Geldern finanzieren."
Angesichts dessen ist nachvollziehbar, dass gbs-Vorstandsprecher und ifw-Direktoriumsmitglied Michael Schmidt-Salomon von einem "vergifteten Sieg" spricht. Er bedauert, dass das Gericht "den einfachen Ausweg gewählt und sich auf einen Fehler in der Dienstanweisung des Klinikbetreibers fokussiert, statt sich in der erforderlichen Tiefe mit den Problemen des kirchlichen Arbeitsrechts, dem Auftrag öffentlich bezuschusster Krankenhäuser sowie dem notwendigen Vorrang der ärztlichen Expertise gegenüber überkommenen religiösen Dogmen auseinanderzusetzen."
Der Berufungsverhandlung ging wie auch schon der erstinstanzlichen Verhandlung in Lippstadt eine Demonstration "gegen das katholische Abtreibungsverbot" voraus, auf der trotz sehr kalter Temperaturen mehrere hundert Menschen teilnahmen und ihrer Forderung nach guter, religionsfreier, medizinischer Versorgung Nachdruck verliehen. Schmidt-Salomon brachte bei seiner Rede auf der Demonstration auf den Punkt: Es sei schon eine "perfide Herrschaftsstrategie, öffentlich bezuschusste Krankenhäuser zu nutzen, um die eigenen religiösen Partikularinteressen gegen die Interessen der Bevölkerung auszuspielen. Dies muss schnellstmöglich beendet werden, denn Medizin ist keine Glaubenssache!"
Die Berufungsverhandlung wurde erneut von einem sehr großen Medieninteresse begleitet (vgl. z.B. hier, hier, hier, hier und hier)