Turban statt Motor­rad­helm?

LTO: Weil ein gläubiger Sikh nicht gleichzeitig Turban und Helm im Straßenverkehr tragen kann, beantragte er eine Ausnahmegenehmigung. Die muss die Stadt Konstanz nicht zwingend erteilen, so der VGH. Aber sie könnte - und muss nun neu entscheiden.