Verbände sprechen sich für den Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs aus
Im Oktober 2024 stellten die Universitätsprofessorinnen Friederike Wapler, Maria Wersig und Liane Wörner auf einer vielbeachteten Pressekonferenz einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der von zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, u.a. die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) und das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) unterstützt wurde. Vor zwei Wochen brachten Bundestagsabgeordnete verschiedener Fraktionen einen eigenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung ein. Das ifw und die gbs fordern heute neben 72 weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, dem interfraktionellen Gesetzesentwurf zuzustimmen.
Ifw-Direktoriumsmitglied und Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon kommentiert den Gesetzesentwurf aus der Mitte des Bundestags wie folgt:
"Der aktuelle Gesetzentwurf enthält zwar längst nicht alles, was die Kampagne zur Abschaffung des § 218 StGB als notwendig erachtet hat. Aber in der Kürze der Zeit wird sich wohl kein anderer, weitergehender Vorschlag durchsetzen lassen. Immerhin: Dass der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt wird, und die Kosten für den Abbruch von den Krankenkassen übernommen werden sollen, wäre ein bedeutender Fortschritt gegenüber der jetzigen Rechtslage. Diese historische Chance sollten sich die Mitglieder des Deutschen Bundestags nicht entgehen lassen: Im Idealfall könnte der alte § 218 StGB schon sehr bald Geschichte sein!"
Auch die stellv. ifw-Direktorin Jessica Hamed begrüßt die Entwicklung:
"Die fraktionsübergreifende Gesetzesinitiative ist erfreulich und zeigt den Willen der Abgeordneten, dass kleine historische Zeitfenster für eines der zentralen Anliegen der Frauenbewegung zu nutzen und zumindest in Ansätzen die dogmatischen Brüche der aktuellen Gesetzeslage aufzulösen."
Die Pressemitteilung der Verbände und ihren Brief an die Abgeordneten können Sie bei uns einsehen.