Wegen Kindesmissbrauchsvorwürfen: Sollte den Zeugen Jehovas der Körperschaftsstatus entzogen werden?

Auf dem diesjährigen ifw-Beiratstreffen war nicht nur der Missbrauch in der katholischen Kirche ein Thema, sondern auch die steigende Zahl von Verdachtsfällen bei den Zeugen Jehovas. ifw-Beirat und Rechtsanwalt Eberhard Reinecke hielt einen Vortrag darüber, wie die internen Strukturen der Religionsgemeinschaft dazu beitragen, eine transparente Aufklärung zu verhindern. Dabei unterlägen Körperschaften des öffentlichen Rechts besonderen Sorgfaltspflichten im Gegenzug für die Privilegien, die sie genießen, so Reinecke. Wenn die Zeugen Jehovas keinen hinreichenden Schutz für Kinder gewährleisten könnten, müsse der Status ihnen entzogen werden, forderte er.

Der renommierte Verfassungsrechtler und ifw-Beirat Prof. Dr. Bodo Pieroth hat nun für das ifw ein Kurzgutachten über den diesbezüglichen Rechtsrahmen angefertigt. Nach Darlegung der Voraussetzungen und des Verfahrensablaufs von jeweils Statusverleihung und -widerruf kommt er zu dem Ergebnis, dass Kindesmissbrauch ein Grund wäre, den Zeugen Jehovas die Gewähr der Rechtstreue abzusprechen. Ein subjektives Recht auf Widerruf von Dritten bestünde aber nicht; vielmehr müssten die für die Verleihung des Status zuständigen Landesbehörden mit belastendem Material konfrontiert werden, um sie so zur Einleitung eines Widerrufsverfahrens zu bewegen.

Das vollständige Kurzgutachten können Sie in unserer Rubrik "Stellungnahmen und Gutachten" lesen. In Kürze werden Sie dort auch einen Aufsatz von Rechtsanwalt Reinecke mit weiterführenden Gedanken zum Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas lesen können.