Weltanschauungsfreiheit weltweit stärken!

Frank Schwabe (SPD) möchte »gezielt zur Stärkung der Weltanschauungsfreiheit beitragen«, da »nicht nur religiöse Menschen, sondern auch Atheistinnen und Atheisten, Humanistinnen und Humanisten Opfer von Verfolgung und Diskriminierung« werden. Die Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) bewertet die jüngste Veröffentlichung des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und Weltanschauungsfreiheit als »ausgesprochen positiv« und veröffentlichte hierzu die gestrige Meldung. Die stellv. ifw-Direktorin begrüßt Schwabes Publikation ebenfalls und konstatiert, »dass in der Broschüre erfreulicherweise vieles von dem wiederzufinden ist, was wir auf unserer Webseite seit 2017 und in unserer Schriftenreihe seit 2019 veröffentlicht haben«.

Zu Recht stellt die gbs in dem Zusammenhang heraus:

Ganz im Einklang mit den Definitionen des »Instituts für Weltanschauungsrecht« (ifw) (siehe hierzu u.a. diesen Aufsatz von [ifw-Beirätin] Jacqueline Neumann und  [ifw-Direktoriumsmitglied] Michael Schmidt-Salomon) bestimmt Schwabe »Weltanschauungsfreiheit« als »das Recht eines jeden Menschen, seine eigenen Überzeugungen in Bezug auf Religion, Atheismus oder Weltanschauung frei zu wählen, zu entwickeln und ggf. auch zu wechseln. Es schließt auch die lebenspraktischen Konsequenzen grundlegender Überzeugungen mit ein.« Bei all dem versteht Schwabe» Weltanschauungsfreiheit« als ein »grundlegendes Menschenrecht, das Staaten achten, schützen und fördern müssen, um der Vielfalt der Überzeugungen Raum zu geben und den Respekt vor individuellen Weltanschauungen zu gewährleisten.« Die »Verfolgung von atheistischen und nicht-religiösen Menschen« sei daher »eine Menschenrechtsverletzung, gegen die vorgegangen werden muss, um eine gerechte, freie und pluralistische Gesellschaft zu schaffen.«

Gbs-Sprecher und ifw-Direktoriumsmitglied Michael Schmidt-Salomon kam am 09.09.2024 mit Schwabe neben anderen Vertreter*innen säkularer Organisationen über die zentralen Forderungen der Organisationen, die in die Broschüre eingingen, ins Gespräch. Schmidt-Salomon stellt in dem Zusammenhang im Hinblick auf die Forderung »Religion zur Privatsache zu erklären«, die von Schwabe unter Verweis auf Artikel 18 der Allgemei­nen Erklärung der Menschenrechte (Religions- und Weltanschauungsfreiheit) abgelehnt wurde, richtig:

»Religion als Privatsache zu behandeln, bedeutet keineswegs, dass die Gläubigen nur noch im stillen Kämmerlein beten dürften! Selbstverständlich sollen sich die Religionsgemeinschaften auch weiterhin in die gesellschaftliche Debatte einmischen können – nur eben gleichberechtigt neben anderen privat-gemeinnützigen Organisationen wie etwa dem B.U.N.D. oder Amnesty International, statt – wie bisher – als privilegierte ›Körperschaften des öffentlichen Rechts‹! Dieser besondere Körperschaftsstatus, durch den die Kirchen zu ›Staaten im Staate‹ werden, hat in der Vergangenheit immer wieder zu schwerwiegenden Problemen geführt, wie nicht zuletzt die langjährige Vertuschung des klerikalen Missbrauchsskandals gezeigt hat.«

»Insgesamt«, so Hamed, »ist die Entwicklung erfreulich und es bleibt zu hoffen, dass die Einsichten in die Relevanz der Weltanschauungsfreiheit und vor allem auch das Verständnis für die Bedeutung der verfassungsrechtlich verankerte Pflicht des Staates zur weltanschaulichen Neutralität auch von anderen Bundesministerien mit Leben gefüllt wird«.