EGMR: Keine Verletzung der öffentlichen Moral durch Werbung mit religiösen Symbolen
Zeit-Online | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt wieder einmal die Meinungfreiheit in der Auseinandersetzung um die Verletzung religiöser Gefühle. In der Rechtssache Sekmadienis Ltd. v. Litauen hat er entschieden, dass die Verhängung einer Geldstrafe gegen ein Modeunternehmen wegen einer Verletzung der öffentlichen Moral durch Werbe-Plakate für Kleidung mit Jesus und Maria Art. 10 EMRK verletzt. (Weiterlesen)