Zeugen Jehovas sind an das Europäische Datenschutzrecht gebunden

Beck-aktuell | Die Zeugen Jehovas müssen sich nach Einschätzung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, bei ihren Tür-zu-Tür-Besuchen an geltende Datenschutzbestimmungen halten. Ausnahmen wie es sie etwa bei der Datenerhebung zu ausschließlich persönlichen Zwecken gebe, könnten nicht gelten, heißt es in den Schlussanträgen vom 01.02.2018. Damit könnten Betroffene unter anderem die Speicherung ihrer Daten bei der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas untersagen (Rechtssache C‑25/17) (Weiterlesen)